Erbrecht, vorzeitige Schenkung

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lalinea73
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Erbrecht, vorzeitige Schenkung

Beitrag von lalinea73 » 06.04.2012, 00:04

Meine Eltern haben mich vor ca. 2 Monaten von ihrer Ueberlegung/Entscheidung einer vorzeitigen Schenkung ihres Einfamilinehauses an meine Schwester, mit Wohnungsgebrauchsrecht meiner Eltern, informiert. Der Grund sei folgender: falls sie mal ins Altersheim muessen ist das Haus eventuell weg (um die Altersheim-Kosten abzudecken). Da ich im Ausland lebe sei es ihrer Meinung nach praktischer, wenn sie das gesamte Haus meiner Schwester ueberschreiben und mir meinen Teil auszahlen.
Heute haben sie mir den Vertrag geschickt (nach Anfrage zur Einsicht meinerseits), den ich unterschreiben sollte. Darin ist schon festgelegt, dass meine Schwester nach der Schenkung auf das Haus ein zweites Stochwerk aufbauen darf, was meiner Meinung nach der Haupt- oder sogar einzige Grund dieser Schenkung ist, da meine Schwester oefters mit dieser Idee gespielt hat.
Weiters "schenken" mir meine Eltern €50.000 und weitere €30.000 wuerde mir meine Schwester auszahlen, wenn dann mal beide Eltern gestorben sind (evtl. in 20 Jahren).
Das Haus liegt in einer schoenen Gegend (Tirol), in Stadtnaehe, 100m2 Wohnflaeche und 100m2 Kellergeschoss, teilweise als Wohnraum ausgebaut, 800m2 Gesamtgrundflaeche. Ist es wirklich nur €160.000 wert? Da mich meine Eltern ueber den Verkehrswert nicht informiert haben (schlechtes Gewissen?), habe ich nur den Einheitswert von ca €27.000. Kann man daraus ueberschlaegig den Wert des Hauses berechnen?
Im Vertrag steht noch folgende Klausel, die mir nicht ganz klar ist:
XXX (ich) nimmt diese Schenkungszusage ihrer Eltern über € 50.000,00 und das Zahlungsversprechen der Geschenknehmerin (meine Schwester) über € 30.000,00 hiemit dankend an und erklärt eine Pflichtteilverzichtserklärung betreffend Pflichtteilsansprüche nach ihren Eltern in Form eines Notariatsaktes bei nächster Gelegenheit abzugeben.
???
Ich wuerde gerne eure Meinungen hoeren.



MG
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Beitrag von MG » 06.04.2012, 07:37

Informieren Sie sich über den Verkehrswert (Makler oder verlangen Sie sogar eine Schätzung) der Liegenschaft und dann schauen Sie, was 1/4 davon wäre (das wäre nämlich Ihr Pflichtteil).

Dieser Betrag wäre dann der, den Sie bekommen sollten. Und dieser Betrag sollte wertgesichert versprochen werden, weil wenn man Ihnen heute 30.000,-- EUR verspricht, möcht ich nicht wissen, was man damit in 20 Jahren noch kaufen kann...

lalinea73
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Verkehrswert

Beitrag von lalinea73 » 15.05.2012, 11:58

Ich habe jetzt alle Unterlagen zum Verkehrswert:
Verkehrswert: € 347.000
Wertminderung durch Wohnungsgebrauchsrecht der Eltern: € 109.200
ergibt einen Sachwert von € 237.800.
Pflichtteil: € 59.450

Meine Frage: sehe ich das falsch, dass bei 2 Erben (2 Kinder) das Erbe normalerweise 50/50 aufgeteilt wird und nicht einer das ganze Haus im Wert von € 237.800 bekommt, und der andere € 50.000?
Ist der Pflichtteil nicht der minimalste Anteil den ein Kind von den Eltern gesetzlich bekommen muss, auch wenn es enterbt wurde?

Mir ist es egal, ob ich irgendwann mal was von meinen Eltern erbe, sie haben ein Leben lang gespart und theoretisch koennten sie auch das Haus verkaufen und fuer den Rest des Lebens auf Reisen gehen, nur mit dem oben angefuehrten Schenkungsvorschlag komme ich mir wie ein 2. Klasse Kind vor.

Hexenmeister72
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Beitrag von Hexenmeister72 » 17.06.2012, 18:12

Hallo Leute, ich habe eine Frage bezüglich der Schenkung oder sonst einer Übergabe einer Liegenschaft.
Ein Freund von mir Vater von 4 Erwachsenen Kindern liegt im Sterben. Er möchte sein Haus aber nur seiner Tochter geben, weil diese die einzige ist, die sich um ihn kümmert. Er möchte auch, dass die anderen 3 (Söhne) von Haus nichts abbekommen und dass sie die Tochter auch nicht aus bezahlen muss. Gibt es hier eine Möglichkeit, dass man das noch zu Lebzeiten schenkt, denn wenn er es überschreibt, müssten die Söhne ja eine Verzichtserklärung zu Gunsten der Schwester unterschreiben. Oder irre ich da? Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte, damit ich ihm das mitteilen kann. Oder ob es eine andere Lösung gibt.

Danke im Voraus
und Gruß
Hexenmeister72

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 23.06.2012, 03:22

Ja, ja - Sterben ist leichter als Erben...

Der Sinn des Erbrechtes ist es, Streitigkeiten und Ungerechtigkeiten möglichst zu vermeiden.

So wie ich das sehe und verstehe, müsste die Tochter auf ihren Pflichtanteil verzichten und der Vater müsste noch zwei Jahre durchhalten, dann fällt das Haus nicht mehr in die Verlassenschaft.

Der Pflichtanteil der Brüder bleibt aber trotzdem aufrecht, außer sie hätten sich wirklich gröblichst nicht um den Vater gekümmert.

Eine Schenkung jedenfalls, die nur getätigt wurde, um Erbberechtigte auszuschließen kann mit einer Erbrechtsklage angefochten werden.

Pflichtanteil bleibt Pflichtanteil, deswegen heißt dieser ja auch so und ist stets in bar auszuzahlen.

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