Autoverkauf - Privat zu Privat

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Markus Ferlitsch
Beiträge: 3
Registriert: 29.03.2012, 21:41

Autoverkauf - Privat zu Privat

Beitrag von Markus Ferlitsch » 29.03.2012, 21:45

Hallo,

ich habe mein 12 Jahre altes Fahrzeug (120.000km) an einen Privatmann verkauft. Das Fahrzeug erhielt noch ein Pickerl vom ÖAMTC und war also in einem betriebssicheren Zustand. Der Käufer wollte es sogar ohne Pickerl kaufen (wäre noch 2 Monate gültig gewesen). Ich hatte aber schon einen Termin und somit hab ich ihm das noch erledigt. Somit ist das Fahrzeug noch bis 10/2012 gültig.

Nach knapp 2 Monaten meldete sich der neue Besitzer wieder und meinte er werde einen Ankaufstest machen lassen. Hier stellte sich plötzlich raus, dass das Fahrzeug nicht mehr betriebssicher wäre. Ölverlust an der Antriebsachte (Manschette) und zwei Rostlöcher im Kofferraum, die der Prüfer mit dem Schraubenzieher durchgestochen hat.

Nun gut, er ging zum Anwalt und dann zu einem Gutachter. Inzwischen hatte das Fahrzeug (beim Gutachten) 4000km mehr am Tacho. Der Gutachter vermerkte auch die Mängel, die dem Käufer durch die Anzeige bekannt waren (Klimaanlage und Spielgel).

Nun will er den Kauf rückgängig machen.
Beim Verkauf wurde ein Kaufvertrag des ÖAMTC verwendet und die Gewährleistung war ausgeschlossen.

Verkaufspreis war 1400€

Weiters waren die bekannten Mängel in der Verkaufsanzeige inkludiert (Klimaanlage mußte nachgefüllt werden und der rechte Spiegel war ausgebrochen).

Nun hat er geklagt. Wie stehen meine Chancen bzw. wie stehen seine?

Im Kaufvertrag steht nichts von den bekannten Mängeln, aber dafür waren diese ja in der Anzeige aufgelistet bzw. ich habe es ihm auch gesagt. Im Kaufvertrag war ja auch kein Feld für diese Angaben.

Weiters übergab ich ihm alle Rechnungen von den Werkstätten aus den Vorjahren.

mit freundlichen Grüßen, Markus F.



gsus
Beiträge: 2
Registriert: 11.03.2012, 19:18

Beitrag von gsus » 30.03.2012, 20:00

Hallo Markus,
ich nehme an das es sich um einen Privatverkauf handelt, also das du kein Unternehmer bist (Autoverkäufer)? Denn wenn du Unternehmer bist, ist der Gewährleistung Ausschluss im Verbrauchergeschäft nicht möglich. Einen völligen Gewährleistungsausschluss kann aber auch im Privatverkauf sittenwidrig sein §(879). Das mit dem Spiegel ist auf alle Fälle ein offenkundiger Mangel und wenn das von der Klimaanlage bereits in der Anzeige gestanden ist wurde bereits dies bezüglich schon das vertrauen zerstört und dafür gibt es keine Gewährleistung. Das Problem ist, dass das Fahrzeug nicht mehr betriebssicher ist, was eine Wandlung des Vertrages hier eventuell rechtfertigen würde da eine Verbesserung bei einem Wert von 1400 des kfz nicht wirtschaftlich wäre aber dies ist ihre Entscheidung, natürlich muss man für die Benutzung etwas anrechnen und sie nicht, denn vollen Betrag rückerstatten. Dies würde aber alles nur zum Tragen kommen, wenn der Ausschluss der Gewährleistung sittenwidrig ist, was ich mir nicht zu sagen traue.
An ihrer Stelle würde ich einen Anwalt zurate ziehen, sie haben durch das Gutachten des Öamtcs im guten Glauben gehandelt und ich würde mich auch mit dem Öamtc in Verbindung setzen denn die können sich eine solche Schlagzeile nicht leisten, auch die Werkstätten beschweren sich häufig über Öamtc. Bezüglich denn Mängel, Öl Verlust kann jederzeit auftreten, Manschetten werden innerhalb von Sekunden kaputt nur die Rostlöcher waren bestimmt schon vorher vorhanden. Genau in dieser Sache sollte der Öamtc eine Kulanz Lösung anbieten, diese reparieren und so sollte die Sache für sie erledigt sein. Natürlich ist das nur meine Meinung, aber bitte um andere Vorschläge denn dies ist ein sehr interessantes Thema und halten sie uns bitte am laufenden.

Markus Ferlitsch
Beiträge: 3
Registriert: 29.03.2012, 21:41

Beitrag von Markus Ferlitsch » 30.03.2012, 22:30

Nein, bin kein Händler. Alle mir bekannten Mängel waren in der Verkaufsanzeige vermerkt.

Der Käufer hat das Auto probegefahren und wollte es sofort kaufen. Ich bestand aber noch drauf ein Pickerl zu machen, da es ohnehin nur noch 1 Monat (4 mit der möglichen Überziehung) gültig gewesen wäre. Beim Pickerl stellte sich dann heraus, dass die Bremse einen schweren Mangel aufwies - dies wurde von einer Werkstatt erledigt (mit Rechnung) und somit war laut ÖAMTC das Fahrzeug betriebsbereit und in einem betriebssicheren Zustand.

Dann übergab ich das Auto dem Käufer und er meldete es an. Dann fuhr er über 1500 km (in 2 Monaten) und machte dann den Ankaufstest.

Ich als Laie hab mich auf das Gutachten bei der Pickerlüberprüfung verlassen. Wenn der ÖAMTC das Fahrzeug für ok befindet, dann muss ich als Laie das doch nicht anzweifeln bzw. eine zweite Meinung einholen. Immerhin ist der ÖAMTC keine Hinterhofwerkstätte, die ein Pickerl vielleicht etwas unüberlegter vergeben. Die halten sich wohl eher an die Vorgaben als Hinterhofwerkstätten.

Und wenn leichte Korrosionsschäden vorhanden waren, aber noch keine Löcher, dann heißt das ja, dass etwas gemacht werden sollte, bevor es ganz durchrostet. Aber genau das ist ja im Bericht erwähnt und war dem Käufer bewußt.

Mein Anwalt meinte, dass es in letzter Zeit einige Fälle gab, wo der Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen mußte, aber leider kenne ich da nicht die genauen Umstände. Aber wenn ich in meinem Falle einen Schuldspruch bekomme (habe keinen Rechtsschutz), dann wird das teuer. Und bei einem Vergleich werden ja die Gerichtskosten auch geteilt, das ist immer noch indiskutabel für mich. Der Käufer hat eine Rechtsschutz-Versicherung.

Was, wenn ich jetzt in 1. Instanz verliere und Einspruch dagegen einlege (bin mir ja keiner Schuld bewußt). Kann es sein, dass die Rechtsschutzversicherung des Käufers die 2. Instanz nicht übernimmt?

Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 31.03.2012, 05:56

Ich sehe es so:

Auch wenn man die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen hat, so muss man als Verkäufer selbstverständlich trotzdem für die im Vertrag vereinbarten Punkte geradestehen - vieles ist erst bei Gebrauch feststellbar, z.B. eine Klimaanlage bei voller Beanspruchung im Sommer.

In puncto Prozess hängt es von der Beweislage ab, also ob man seinen Standpunkt beweisen kann bzw. von der Beweislast, wie sie der Richter festlegt, wer was beweisen muss, das ist in der Regel verfahrensentscheidend. Was nützt es, wenn man recht hat, es aber nicht beweisen kann?

Die Richter drängen einen außerdem bei der ersten Tagsatzung, wo man noch keinen Anwalt braucht, geradezu zu einem Vergleich damit die Sache möglichst schnell erledigt ist, weil sonst dauert es halt ewig bis zur Hauptverhandlung und einem ausformulierten Urteil gegen das wiederum Rechtsmittel eingelegt werden kann, was wieder dauert und noch mehr kostet.

lg, Hank 8) 8) 8) 8) 8)

Markus Ferlitsch
Beiträge: 3
Registriert: 29.03.2012, 21:41

Beitrag von Markus Ferlitsch » 31.03.2012, 17:37

Naja ich kann das schon beweisen, weil dass die Klimaanlage gefüllt werden mußte, stand sowohl in der Verkaufsanzeige als auch hab ich ihm das vor einem Zeugen mitgeteilt.

Und auch die leichten Mängel, die der ÖAMTC festgestellt hat, waren am Prüfbericht ersichtlich und diese ging ich mit ihm auch noch durch bevor ich das Fahrzeug übergab.

Und eine Achsmanschette kann nach 5000km wohl mal undicht werden, oder?

Und Durchrostungen gab es keine - natürlkich können solche Stellen, wenn das Auto immer im Freien steht, entstehen. Bei mir stand es immer in der Garage.

Aber, wenn eine Seite (ich bin mir keiner Schuld bewußt - im Gegenteil, ich hab das Pickerl noch zu meiner Sicherheit gemacht), nicht mit einem Vergleich zufrieden ist, dann gibts auch keinen, oder? Einem Vergleich müssen immer beide zustimmen!?

Big Ti
Beiträge: 4
Registriert: 07.05.2012, 17:12

Beitrag von Big Ti » 07.05.2012, 17:19

Hab von einem ähnlichen Fall gehört.

Verkäufer machte bei einem der beiden großen Automobilfahrerclubs ein Pickerl und verkaufte das Fahrzeug dann. Der Käufer hatte Rechtsschutz und klage auf Rückabwicklung.
Anscheinend stellte der Gutachter fest, dass das Fahrzeug kein Pickerl bekommen hätte dürfen, denn der Kläger gewann und der Verkäufer mußte alle Kosten tragen.

Wie kann man sich als Verkäufer vor so etwas schützen? Wenn man schon den beiden Automobilclubs nicht vertrauen kann, was ist dann eine solche Pickerlüberprüfung überhaupt wert?

Im guten Glauben und mit gültigem Pickerl verkauft man sein Auto, das eigentlich garnicht verkehrstauglich ist!

Kann der Gutachter den Status des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs so genau erruieren?

Zählt vor Gericht dann nur mehr das Gutachten des Gutachters?

Interessantes Thema - ist der Verkäufer immer der Gelackmeierte?

gsus
Beiträge: 2
Registriert: 11.03.2012, 19:18

Beitrag von gsus » 07.05.2012, 22:59

@ Big Ti
Um auf nummer sicher zu gehen könnte man im Kaufvertrag das Auto als Verkehrsuntüchtig (ich glaube Kategorie 4) verkaufen dann ist man als verkäufer auf der sicheren Seite, aber dies wird woll einen Käufer abschrecken! Also das kenne ich hald von Kaufverträgen für alte Autos mit einem geringen Wert!

Big Ti
Beiträge: 4
Registriert: 07.05.2012, 17:12

Beitrag von Big Ti » 08.05.2012, 16:22

Irgendwie kommt mir das schlimmer vor als im Casino! Dort kann man wenigstens die Wahrscheinlichkeit berechnen, bei Gericht kommt es wohl auf den Gemütszustand des Richters drauf an! :-(

Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 12.05.2012, 05:55

Es gibt auch so was wie Profi-Kläger, die finden gerade bei Autoverkäufen von privat zu privat immer etwas - Erfüllungsmängel (falsche Uhrzeit, falsche Art und Weise...), Irrtumsanfechtung, Verkürzung um die Hälfte... - alles oft nur Einschüchterungstaktiken, weil wer will schon etwas mit Anwalt und Gericht zu tun haben?

Vielleicht hat der Kläger ja eine gute Rechtsschutzverischerung, also klagt er halt zur Sicherheit, die Richter am Zivilgericht müssen im Prinzip jedem rechtliches Gehör schenken, egal wie läppisch das Begehren objektiv auch sein mag.

Nur im Strafprozess wird die Anzeigenflut stark vorsortiert und ausgesiebt - eine leichte Körperverletzung oder ein kleines Drogendelikt wird meist nicht mehr verfolgt heutzutage.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 156 Gäste