Anonymer Hinweis

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Phillip Orasche
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Anonymer Hinweis

Beitrag von Phillip Orasche » 27.03.2012, 23:14

Ich wurde einer schweren Straftat beschuldigt, und die Polizei kam auf mich durch einen anonymen Hinweis.

Frage 1: Ist es möglich wie, woher und von wem der anonyme Hinweis kam herauszufinden??
Mir ist schon klar das der anonyme Hinweisgeber nicht bekannt gegeben werden kann da man ihn ja schützen muss, doch wenn man sowie ich unschuldig ist wäre dies meiner Meinung nach Verleumdung oder fast üble Nachrede.

Frage 2: Ich wurde Erkennungsdienstlich behandelt, wie kann ich sicher gehn, dass meine Daten auch wieder gelöscht werden??



netlaw
Beiträge: 6
Registriert: 08.08.2011, 15:37

Beitrag von netlaw » 28.03.2012, 17:40

Im Falle einer Verleumdung muss eigentlich die Polizei von sich aus ein Verfahren gegen den Verleumder einleiten, wenn sich deine Unschuld zB im Zuge einer Hausdurchsuchung gezeigt hat. Dem Verfahren kannst du dich anschließen. Du bzw dein Anwalt müsstet dann auch volle Akteneinsicht bekommen, dh ihr könnt auch etwaige Verleumderschreiben oder Anrufprotokolle lesen und entsprechende Rückschlüsse tätigen. Traurigerweise sind die Behörden dann nicht so engagiert wie bei der Verfolgung der anonymen Anzeige selbst, weil ihnen die Empathie für das dir entstandene Leid fehlt. Motto: Jeder hat sich jederzeit durchsuchen und anzeigen zu lassen wenn er nichts zu verbergen hat. Damit sind wir auch schon bei Frage 2: Was einmal irgendwann irgendwo gespeichert wurde wird meines Wissens nie wirklich gelöscht. Ich glaube nicht, dass es da eine Möglichkeit gibt Fingerabdrücke, DNA usw löschen zu lassen. Was ma ham des hamma und du bist ja ein braver Bürger der nie etwas anstellen wird also kann es dir egal sein. Sorry, das ist hier leider die offizielle Einstellung.

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