Außerordentliche Kündigung
Verfasst: 26.03.2012, 13:13
Einen schönen guten Tag aus Deutschland,
Folgender Sachverhalt:
Zwischen einer Person aus D und einer person aus AT besteht ein Vertrag auf grundlage des österreichischen Rechts über die Erbringung von Dienstleistungen.
Person AT hat jedoch einen Vertragspunkt verletzt.
Person D möchte darauf hin den Vertrag außerordentlich kündigen, auch weil die Zusammenarbeit mit AT emotional nicht mehr tragbar geworden ist (psychische Gründe spielen hier in Europa leider keine große Rolle, anders als in den USA).
Sie schickt deshalb eine Kündiguing mit Frist zum vierten Quartal des Jahres per Einschreiben nach AT.
1. Ist die Kündigung so gültig?
2. Ist die Form gewahrt?
3. Muss (wie im deutschen Recht) vorher der Sachverhalt angemahnt (mit Frist zur Behebung) werden oder ist die Kündigung sofort wirksam?
Danek im Voraus.
Grüße
ZeroEnna
Folgender Sachverhalt:
Zwischen einer Person aus D und einer person aus AT besteht ein Vertrag auf grundlage des österreichischen Rechts über die Erbringung von Dienstleistungen.
Person AT hat jedoch einen Vertragspunkt verletzt.
Person D möchte darauf hin den Vertrag außerordentlich kündigen, auch weil die Zusammenarbeit mit AT emotional nicht mehr tragbar geworden ist (psychische Gründe spielen hier in Europa leider keine große Rolle, anders als in den USA).
Sie schickt deshalb eine Kündiguing mit Frist zum vierten Quartal des Jahres per Einschreiben nach AT.
1. Ist die Kündigung so gültig?
2. Ist die Form gewahrt?
3. Muss (wie im deutschen Recht) vorher der Sachverhalt angemahnt (mit Frist zur Behebung) werden oder ist die Kündigung sofort wirksam?
Danek im Voraus.
Grüße
ZeroEnna