Sanitätsgesetz §50
Verfasst: 25.03.2012, 13:18
Hallo,
ich habe eigentlich 2 Fragen, die erste wäre, wer genau ist für das San Ges zuständig, wem obliegt hier die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes?
Und die zweite wäre, SanitäterInnen müssen lt. San. Ges. innerhalb von 2 Jahren eine 16 stündige Fortbildung nachweisen, die nach dem S.G. durchgeführt und anerkannt wird.
Bei der Organistation bei der ich tätig bin ist nun ein Vermerk erschienen, der besagt, dass Fortbildungen die ausserhalb der Organisation gemacht werden zwar anerkannt, aber nicht zu den 16 verpflichtenden Stunden angerechnet werden!
Geht das? Kann man das einfach so machen, schließlich bieten alle Organisationen solche Fortbildungen an, und ich sehe hier keinerlei Begründung warum ich nicht nach persönlichem Interesse bzw. Schwerpunktmässig bestimmte Fortbildungen besuchen und mir anrechnen lassen kann.
ich habe eigentlich 2 Fragen, die erste wäre, wer genau ist für das San Ges zuständig, wem obliegt hier die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes?
Und die zweite wäre, SanitäterInnen müssen lt. San. Ges. innerhalb von 2 Jahren eine 16 stündige Fortbildung nachweisen, die nach dem S.G. durchgeführt und anerkannt wird.
Bei der Organistation bei der ich tätig bin ist nun ein Vermerk erschienen, der besagt, dass Fortbildungen die ausserhalb der Organisation gemacht werden zwar anerkannt, aber nicht zu den 16 verpflichtenden Stunden angerechnet werden!
Geht das? Kann man das einfach so machen, schließlich bieten alle Organisationen solche Fortbildungen an, und ich sehe hier keinerlei Begründung warum ich nicht nach persönlichem Interesse bzw. Schwerpunktmässig bestimmte Fortbildungen besuchen und mir anrechnen lassen kann.