Sanitätsgesetz §50

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locetie
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Sanitätsgesetz §50

Beitrag von locetie » 25.03.2012, 13:18

Hallo,

ich habe eigentlich 2 Fragen, die erste wäre, wer genau ist für das San Ges zuständig, wem obliegt hier die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes?

Und die zweite wäre, SanitäterInnen müssen lt. San. Ges. innerhalb von 2 Jahren eine 16 stündige Fortbildung nachweisen, die nach dem S.G. durchgeführt und anerkannt wird.
Bei der Organistation bei der ich tätig bin ist nun ein Vermerk erschienen, der besagt, dass Fortbildungen die ausserhalb der Organisation gemacht werden zwar anerkannt, aber nicht zu den 16 verpflichtenden Stunden angerechnet werden!
Geht das? Kann man das einfach so machen, schließlich bieten alle Organisationen solche Fortbildungen an, und ich sehe hier keinerlei Begründung warum ich nicht nach persönlichem Interesse bzw. Schwerpunktmässig bestimmte Fortbildungen besuchen und mir anrechnen lassen kann.
Zuletzt geändert von locetie am 06.04.2012, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.



Hank
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Beitrag von Hank » 31.03.2012, 05:31

Es gibt in Österreich eher kein einheitliches Sanitätsgesetz; zuständig wird wohl die Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) sein, dann gibt es noch so was wie das Arbeitsinspektorat, welches die Arbeitsplatzbedingungen usw. auf Missstände kontrolliert.

Selbst wenn die Gesetze im Arbeitsbereich zu vielem zwingen, kann die Geschäftsführung - wenn auch österreichtypisch umständlich - viel unternehmen und das Gesetz ausgestalten, damit der Samariterbund mit einem optimierten Fortbildungsverfahren hohe Standards erfüllen kann und vor allem damit auch die Geldgeber überzeugen kann, dass eben alle Mitarbeiter streng geprüft und fortgebildet werden alle zwei Jahre.

Im Rahmen des Arbeitsvertrages verpflichtet man sich außerdem dazu, die Anweisungen der Vorgesetzten/Geschäftsführung zu befolgen -Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Treuepflicht des Arbeitnehmers.

Aber es kann ja auch sein, dass durch die spezielle Fortbildung bei den Samaritern zugleich auch bessere Verdienstmöglichkeiten für Sie in anderen Unternehmen oder Berufen geschaffen werden, oder?

locetie
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Beitrag von locetie » 03.04.2012, 00:33

Hallo,

danke erst einmal für die Antwort.
Also da werden dem ASB zu gute Absichten angedacht. Aus langjähriger Erfahrung kann ich guten Gewissens behaupten, leider, dass die Ausbildung der Mitarbeiter oder dergleichen sicherlich nicht das Hauptanliegen sein werden.
So wie ich das sehe handelt es sich leider nur um eine Arbeitsplatzsicherungs bzw. Erhaltungsmaßnahme. Sprich die Schulungsabteilung soll mit genügend Personen versorgt werden, um auch als gerechtfertigt zu gelten.
Da z.B. die Schulungen der MA70 Wiener Rettung, auf einem sehr hohen Niveau stattfinden und hier fast immer Mediziner bzw. wirkliche Spezialisten im jeweiligen Gebiet vortragen.

Naja, dann muss ich das wohl so als gegeben hin nehmen, mir ging es nur gegen den "Strich", das so leichtfertig die Anweisung gegeben werden kann, dass nur noch hausinterne Schulungen anerkannt werden (die nicht immer die tollsten sind), und eben andere z.T. wirklich hervorragende Weiterbildungen nicht angerechnet werden.

Danke nochmal!

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