Konsumentenrecht - Gewährleistung

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JUSLINE
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Konsumentenrecht - Gewährleistung

Beitrag von JUSLINE » 30.12.2004, 08:01

Ich habe meinen Discman von einem namhaften Elektrogrosshanden unrepariert zurückbekommen, weil mein Name bzw. meine Adresse nicht auf dem Reparaturauftrag angegeben war. Das Gerät fällt noch in die Gewährleistungsfrist. Es wurde mir erklärt, daß ich ja beim

Reparaturauftrag einen Vertrag unterschreibe und deswegen mein Name (und die Adresse ????) benötigt wird - ich muss ja den Bedingungen zustimmen. In den Vertragsbedingungen steht allerdings, daß diese mit Übernahme des Gerätes

von Saturn akzeptiert werden.



Ich will meine Daten nicht hergeben - was kann ich also tun, daß ich trotzdem zu meinem Recht komme ?

Und warum ist es notwendig die Daten überhaupt ünzugeben ????

Ich habe das defekte Gerät und die Rechnung - das müsste doch genügen ?

Was tut jemand, der keinen festen Wohnsitz angeben kann ?

KANN die Reparatur deswegen verweigern werden ?

Ist es heutzutage nicht mehr möglich ein "normales" Leben zu führen, ohne jedem 2. seine Daten geben zu müssen ? (das ist mehr rhetorisch gemeint)



Lg Gittal




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