Hallo!
ich hätte folgendes Problem:
Ich habe über ein Internetportal (booking) ein Hotel gebucht, und die Stornierungsfrist versäumt. Ich hätte den vollen Betrag zahlen müssen.
Daraufhin habe ich mit dem Hotel gesprochen und gesagt, sollte ich den ganzen Betrage zahlen müssen, werde ich nicht stornieren sondern versuchen jemanden anderen zu finden, der die Reise antreten kann.
Weiters habe ich auch um Kullanz gebeten, da die Reise in einen stark gebuchten Zeitraum gefallen ist.
Da ich keinerlei Rückmeldung oder Rechnung erhalten habe, dachte ich mir nun, dass das Hotel bereits jemand anderen gefunden hätte.
Nun habe ich bemerkt, dass diese EMAILs alle im Spam Ordner landen.
Ich habe aber nie eine korrekte Rechnung erhalten, sondern in dieser EMail steht lediglich die Kontonummer.
Dass ich die Stornierungsgebühr zahlen muss, das ist mir bewusst, aber eine Mahnung vor einer schriftlichen Rechnung ist ja nicht zulässig oder?
hoffe Ihr könntet mir da weiterhelfen,
lg Harry
Mahnung ohne vorher eine Rechnung erhalten zu haben
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Mahngebühren sind gesetzlich nicht klar geregelt, der Unternehmer darf aber für die Betreibung seiner Forderungen ein "angemessenes Entgelt" für den dafür notwendigen Aufwand verlangen.
Das Wesentliche für den Unternehmer ist jedenfalls, dass er sein Geld in vertretbarer Zeit sieht und wenn Sie diese Sache mit den Spam-Mails erwähnen und den fälligen Betrag zügig zahlen wird es ganz sicher auch ohne Mahngebühr gehen, weil man will als Firma ja keinen Kunden unnötig verlieren, oder?
Das Wesentliche für den Unternehmer ist jedenfalls, dass er sein Geld in vertretbarer Zeit sieht und wenn Sie diese Sache mit den Spam-Mails erwähnen und den fälligen Betrag zügig zahlen wird es ganz sicher auch ohne Mahngebühr gehen, weil man will als Firma ja keinen Kunden unnötig verlieren, oder?
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Hallo,
Ja aber ich habe bereits die Mahnung erhalten.
DIe Mahnung ist per Postweg gekommen.
Die "Rechnung" müsste ja vor der Mahnung kommen und das in einer gültigen Form oder?!
Wäre die "Rechnung" nicht im Span Ordner gelandet, hätte ich sie natürlich beglichen.
Ein Punkt der anzusprechen ist, ist die nicht korrekte Ausstellung dieser "Rechnung".
In der EMail im Spam Ordner steht lediglich die Kontonummer und was ich zu bezahlen habe. Aber soweit ich informiert bin, darf eine gültige Rechnung so nicht ausschauen?
lg
Ja aber ich habe bereits die Mahnung erhalten.
DIe Mahnung ist per Postweg gekommen.
Die "Rechnung" müsste ja vor der Mahnung kommen und das in einer gültigen Form oder?!
Wäre die "Rechnung" nicht im Span Ordner gelandet, hätte ich sie natürlich beglichen.
Ein Punkt der anzusprechen ist, ist die nicht korrekte Ausstellung dieser "Rechnung".
In der EMail im Spam Ordner steht lediglich die Kontonummer und was ich zu bezahlen habe. Aber soweit ich informiert bin, darf eine gültige Rechnung so nicht ausschauen?
lg
Wesentlich ist an sich, dass der Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung folgende Information hat:
- Name und und ladungsfähige Adresse des Unternehmer
- Preis der Dienstleistung einschließlich aller Steuern
- die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung (AGB)
- das Bestehen eines Rücktrittsrechts
Für Sie als Verbraucher macht es ansonsten keinen Unterschied, Hauptsache Sie erleiden keine Benachteiligungen - die Mahnung ist ja auch eine Rechnung, nur halt plus Mahnspesen, die Sie mit gutem Grund nicht zahlen werden.
Sie können ja mit den Unterlagen zur AK oder VKI gehen und den Vertrag auf unzulässige Vertragsbestandteile überprüfen lassen (unlauterer Wettbewerb oder so).
Die strenge Rechnungslegung wie Sie sie eventuell meinen besteht vor allem zwischen Unternehmern, die ja eine Buchhaltung führen müssen und beim Finanzamt die Vorsteuer zurückhaben wollen.
- Name und und ladungsfähige Adresse des Unternehmer
- Preis der Dienstleistung einschließlich aller Steuern
- die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung (AGB)
- das Bestehen eines Rücktrittsrechts
Für Sie als Verbraucher macht es ansonsten keinen Unterschied, Hauptsache Sie erleiden keine Benachteiligungen - die Mahnung ist ja auch eine Rechnung, nur halt plus Mahnspesen, die Sie mit gutem Grund nicht zahlen werden.
Sie können ja mit den Unterlagen zur AK oder VKI gehen und den Vertrag auf unzulässige Vertragsbestandteile überprüfen lassen (unlauterer Wettbewerb oder so).
Die strenge Rechnungslegung wie Sie sie eventuell meinen besteht vor allem zwischen Unternehmern, die ja eine Buchhaltung führen müssen und beim Finanzamt die Vorsteuer zurückhaben wollen.
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Hallo,
danke für die Antwort,
also das heißt für mich, dass die Rechnung nicht ordnungsgemäß erstellt worden ist, bzw. es sich eigentlich um gar keine richtige Rechnung handelt sondern lediglich um Kontodaten, und das es dadurch keinen Grund gibt, mir eine Mahnung zu zahlen.
Und ich zusätzlich am besten bei der AK rückfragen soll?
mit freundlichen Grüßen
Harry
danke für die Antwort,
also das heißt für mich, dass die Rechnung nicht ordnungsgemäß erstellt worden ist, bzw. es sich eigentlich um gar keine richtige Rechnung handelt sondern lediglich um Kontodaten, und das es dadurch keinen Grund gibt, mir eine Mahnung zu zahlen.
Und ich zusätzlich am besten bei der AK rückfragen soll?
mit freundlichen Grüßen
Harry
Oh mei, jetzt bin ich auf der Leitung gestanden - man will den ganzen Rechnungsbetrag und Sie haben gemeint, die Firma hat kulanterweise nur die Stornogebühr in Rechnung gestellt + Mahngebühr.
Das Konsumentgesetz geht vom verständigen Verbraucher aus, der Verträge lesen kann, die Uhr und den Kalender versteht, also soweit weiß was er tut.
Sie müssen sich schon rechtzeitig um alles kümmern, weil das Unternehmen ist ja nicht die Caritas oder ein Sozialprojekt für betreutes Reisen.
Sie müssen jetzt schauen, ob es eine einsehbare Begründung für die Versäumung der Stornofrist gibt und warum Sie sich nicht noch einmal telefonisch über die Kulanzregelung mit der Firma versichert haben.
Geben Sie nicht auf, rufen Sie noch einmal an, schildern Sie sachlich und freundlich Ihre Lage, aber bedenken Sie, dass die Firma auch Angestellte hat, die am 1. so wie Sie Ihr Geld am Konto haben wollen.
Das Konsumentgesetz geht vom verständigen Verbraucher aus, der Verträge lesen kann, die Uhr und den Kalender versteht, also soweit weiß was er tut.
Sie müssen sich schon rechtzeitig um alles kümmern, weil das Unternehmen ist ja nicht die Caritas oder ein Sozialprojekt für betreutes Reisen.
Sie müssen jetzt schauen, ob es eine einsehbare Begründung für die Versäumung der Stornofrist gibt und warum Sie sich nicht noch einmal telefonisch über die Kulanzregelung mit der Firma versichert haben.
Geben Sie nicht auf, rufen Sie noch einmal an, schildern Sie sachlich und freundlich Ihre Lage, aber bedenken Sie, dass die Firma auch Angestellte hat, die am 1. so wie Sie Ihr Geld am Konto haben wollen.
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Hallo,
nein also ich hab den vollen Hotelpreis (das ist die Stornogebühr) und jetzt zusätzlich eine Mahngebühr zu zahlen.
100€ Hotel (=Storno) + 60€ Mahnung = 160€
Das Problem war lediglich das die EMail mit der Kontonummer bei mir im Spam Ordner gelandet ist (diesen habe ich nicht angeschaut) und ich dadurch der Meinung war, dass mir das aus Kulanz erlassen worden ist, weil ich auch mit der jeweiligen Person telefoniert hatte und am Telefon noch der Eindruck vermittelt worden war, das das so in Ordnung gehen wird.
Wäre die Stornorechnung per Post oder als ordentliche Rechnung (z.B PDF) gekommen und nicht im Spam Ordner gelandet, hätte ich sie natürlich gezahlt.
Ist mir schon klar, dass das nicht die Caritas ist, aber das die Rechnung im Spam Ordner von Google Mail landet deutet auch darauf hin, dass diese nicht sonderlich seriös ist, denn das ist mir noch nie passiert.
Ist das überhaupt in Ordnung eine "Rechnung" so zu stellen?
hier die EMail mit den Daten abgeändert
----------------------------------------------------------------
"so sind die Stornoregelungen. Da sie eine FW gebucht haben sind die 100% zu bezahlen. Sollten sie es weiterverkaufen muß ich das 14.2. wissen.
Stornogebühr überweisen an xxxxxxxx BLZ xxxxx lautend auf xxxxxx
Beim Weiterverkauf beachten Sie das der Mieter die Endreinigung von 29,50 selber zu tragen haben und die Kurtaxe.
-----------------------------------------------------------------
Ein weiteres Telefonat wird auch nicht mehr viel kulantes bringen, da diese Person schon gesagt hat, dass ich das mit dem Anwalt klären müsse.
lg und danke für dein Feedback
nein also ich hab den vollen Hotelpreis (das ist die Stornogebühr) und jetzt zusätzlich eine Mahngebühr zu zahlen.
100€ Hotel (=Storno) + 60€ Mahnung = 160€
Das Problem war lediglich das die EMail mit der Kontonummer bei mir im Spam Ordner gelandet ist (diesen habe ich nicht angeschaut) und ich dadurch der Meinung war, dass mir das aus Kulanz erlassen worden ist, weil ich auch mit der jeweiligen Person telefoniert hatte und am Telefon noch der Eindruck vermittelt worden war, das das so in Ordnung gehen wird.
Wäre die Stornorechnung per Post oder als ordentliche Rechnung (z.B PDF) gekommen und nicht im Spam Ordner gelandet, hätte ich sie natürlich gezahlt.
Ist mir schon klar, dass das nicht die Caritas ist, aber das die Rechnung im Spam Ordner von Google Mail landet deutet auch darauf hin, dass diese nicht sonderlich seriös ist, denn das ist mir noch nie passiert.
Ist das überhaupt in Ordnung eine "Rechnung" so zu stellen?
hier die EMail mit den Daten abgeändert
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"so sind die Stornoregelungen. Da sie eine FW gebucht haben sind die 100% zu bezahlen. Sollten sie es weiterverkaufen muß ich das 14.2. wissen.
Stornogebühr überweisen an xxxxxxxx BLZ xxxxx lautend auf xxxxxx
Beim Weiterverkauf beachten Sie das der Mieter die Endreinigung von 29,50 selber zu tragen haben und die Kurtaxe.
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Ein weiteres Telefonat wird auch nicht mehr viel kulantes bringen, da diese Person schon gesagt hat, dass ich das mit dem Anwalt klären müsse.
lg und danke für dein Feedback
Wegen der Formvorschriften ist es grundsätzlich so, dass auf einen Brief ein Brief als Antwort zu erwarten ist, auf ein Telefonat ein Telefonat und auf eine e-mail-Bestellung eben ein e-mail zu erwarten ist.
"Nicht im Spam-Ordner nachgeschaut" wird also in diesem Fall nicht überzeugen, weil von einem Digital-Native erwartet werden kann, dass er auch die Spam-Mails zur Sicherheit sichtet, vor allem wenn er mit einer Nachricht rechnen musste.
Erstmails von Großversendern landen gerne im Spamordner, aber wenn man sie dann einmal geöffnet hat, nicht mehr.
lg, Hank

"Nicht im Spam-Ordner nachgeschaut" wird also in diesem Fall nicht überzeugen, weil von einem Digital-Native erwartet werden kann, dass er auch die Spam-Mails zur Sicherheit sichtet, vor allem wenn er mit einer Nachricht rechnen musste.
Erstmails von Großversendern landen gerne im Spamordner, aber wenn man sie dann einmal geöffnet hat, nicht mehr.
lg, Hank



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