Werbung in Ordination

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JUSLINE
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Werbung in Ordination

Beitrag von JUSLINE » 11.01.2002, 14:05

Hallo,



Folgende Diskussion in Zusammenhang mit Werbung in ärtzlichen Ordinationen ist kürzlich bei mir entstanden.



Mir ist klar daß ein Arzt für sich und seine Praxis keine Werbung machen darf.



Jedoch, ist der Arzt oder eine andere Person/Gesellschaft berechtigt in den Räumlichkeiten der Praxis gegen Entgelt Dritter Werbung zu treiben?



Wäre dankbar wenn mir hier jemand Auskunft erteilen könnte.



Danke!!




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JUSLINE
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RE: Werbung in Ordination

Beitrag von JUSLINE » 11.01.2002, 21:29

> Jedoch, ist der Arzt oder eine andere Person/Gesellschaft berechtigt in den Räumlichkeiten der Praxis gegen Entgelt Dritter Werbung zu treiben?



Dabei wird es einerseits auf es auf die Form und auf die Mittel, mit denen Werbung betrieben wird, ankommen und andererseits darauf wofür. So macht es miener Meinung nach etwa einen Unterschied, ob lediglich ein Werbeplakat im Wartezimmer hängt oder dort ein Verkäufer auftritt, der Patienten anspricht, auch ob für irgendetwas x-beliebiges oder etwa bestimmte Heilmittel geworben wird. Letztere Fälle aus diesen Beispielen wären aus standesrechtlicher (sprich disziplinarrechtlicher) und kassenvertragsmäßiger Sicht problematisch. Denn aus dem Kassenvertrag bzw. dem Behandlungsvertrag mit dem Patienten treffen den Arzt Fürsorgepflichten nicht nur als hauptvertragliche Pflichten (Behandlung selbst) sondern auch als Nebenpflichten (Sorge um die in seiner Sphäre gelegenen Begleitumstände der Behandlung).


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