Verlassenschaft mit Beteiligung am Erlös bei Verkauf

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shirin
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Verlassenschaft mit Beteiligung am Erlös bei Verkauf

Beitrag von shirin » 08.03.2012, 14:35

Hallo, ich bin vor 22 Jahren in einer Erbschaftssache als junges Mädchen ziemlich über den Tisch gezogen worden. Was letztendlich geblieben ist, ist die Verfügung "...wohl aber kann der gesamte Grund ......bei günstigem vollwertentsprechendem Angebot veräußert werden. Aus dem Erlös sind meine Nichte... und meine Großnichte... zu je 1/5 zu beteiligen." So stehts im beglaubigten Testament.
Mittlerweile haben einige Grundstücksteilungen am Grundstück stattgefunden. Es wurde aber immer zuerst an den eigenen Sohn weitergegeben und danach verkauft. Verständigt wurden wir nie.
Meine Frage wäre nun: Ist die Weitergabe an den Sohn schon an sich eine Veräußerung, wo ich dann leer ausgehe, oder wäre ich am Verkauf zu beteiligen gewesen?

Vielleicht kann mir da jemand helfen, für mich stellt das ein ziemliches Dickicht dar & ich müsste zuerst meine Chancen wissen, bevor ich mich in gerichtliche Kosten stürze. Danke



Hank
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Beitrag von Hank » 10.03.2012, 04:57

Es steht "der gesamte Grund", wenn jetzt alles immer stückerlweise verkauft wird, kommt die Verfügung möglicherweise beabsichtigterweise, weil Sie ja auch nicht in gerader Linie verwandt sind, eben nicht zum Tragen.

Bei solchen Sachen ist immer wichtig, dass man immer die konkreten Unterlagen und die handelnden Personen an Ort und Stelle hat.

Sie könnten sich mit den Unterlagen entweder ans Bezirksgericht wenden, und zwar beim wöchentlichen Amtstag, wo man kostenlos Auskunft von einem RichterIn erhält, allerdings oft den ganzen Vormittag mit Warten verbringen muss, oder Sie wenden sich an einen oder auch mehrere Rechtsanwälte, viele sind zu einer kostenlosen Erstauskunft gerne bereit und sehen auch meistens anhand der Unterlagen sofort was los ist, ob man was machen und herausschlagen kann.

Hank, 8) 8) 8) 8)

shirin
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Beitrag von shirin » 10.03.2012, 09:41

Danke Hank, das mit dem "gesamt" ist mir auch schon aufgefallen, ich hoffe dennoch, dass das vor Gericht eher sinngemäß ausgelegt wird. Wer mich jedenfalls an einen RA wenden. Leider hab ich keine Rechtsschutzversicherung. Für einen neuen Abschluss würde immer das alte Datum der Testamentseröffnung herangezogen - als Rückwirung nicht möglich.

shirin
Beiträge: 3
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Beitrag von shirin » 12.03.2012, 20:06

Übrigens ist mittlerweile der gesamte Grund veräußert, wenn auch teilweise durch Weitergabe an den Sohn.

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 15.03.2012, 23:11

"Rechtsschutzversicherungen" wären eine eigene Diskussion wert - viel Kapazität an den österreichischen Gerichten wird mit unbedeutenden und für Richter und Praktikanten uninteressanten Fällen blockiert, nur weil Leute eine Rechtsschutzversicherung haben.

Eine Rechtsschutzversicherung sollte mM dafür da sein, dass man sich wehren und nicht, dass man sich einen - oft zweifelhaften - Angriff relativ risikolos getrauen kann...

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