Schülerrecht?
Verfasst: 07.03.2012, 20:44
Guten Tag,
ich hätte eine Frage zum Thema Schülerrecht.
Folgendes Szenario
Die Schüler haben 10 Stunden. Sie sitzen die siebente, die achte und die neunte Stunde unbeaufsichtigt ohne Lehrer in der Klasse, da der Lehrer der zuständig wäre krank ist und kein Ersatzlehrer anscheinend von der Direktion gefunden wurde gingen also die Schüler am Anfang der zehnten Stunde. Am nächsten Tag fordert der Klassenvorstand von den Schülern ein die Stunde, die sie früher gegangen sind nachzuholen.
Können sich nun die Schüler auf den § 50 SchOG Lehrer Absatz 1 berufn welcher besagt:"Der Unterricht in den Berufsschulklassen ist durch Fachlehrer zu erteilen.". Es war kein Lehrer vorhanden ergo war auch kein Unterricht. Haben die Schüler nun Recht damit das sie gegangen sind -da ja offesichtlich kein Unterricht war - oder haben sie nicht recht und müssen die Strafe absitzen?
Hoffe jemand weiß Rat
mfg René
ich hätte eine Frage zum Thema Schülerrecht.
Folgendes Szenario
Die Schüler haben 10 Stunden. Sie sitzen die siebente, die achte und die neunte Stunde unbeaufsichtigt ohne Lehrer in der Klasse, da der Lehrer der zuständig wäre krank ist und kein Ersatzlehrer anscheinend von der Direktion gefunden wurde gingen also die Schüler am Anfang der zehnten Stunde. Am nächsten Tag fordert der Klassenvorstand von den Schülern ein die Stunde, die sie früher gegangen sind nachzuholen.
Können sich nun die Schüler auf den § 50 SchOG Lehrer Absatz 1 berufn welcher besagt:"Der Unterricht in den Berufsschulklassen ist durch Fachlehrer zu erteilen.". Es war kein Lehrer vorhanden ergo war auch kein Unterricht. Haben die Schüler nun Recht damit das sie gegangen sind -da ja offesichtlich kein Unterricht war - oder haben sie nicht recht und müssen die Strafe absitzen?
Hoffe jemand weiß Rat
mfg René