Gewohnheitsrecht - Zufahrt

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Gewohnheitsrecht - Zufahrt

Beitrag von JUSLINE » 28.12.2004, 10:28

Ich habe folgdendes rechtliche Problem. Ein Nachbar von mir besitzt zwei Garagen und muss, um diese zu erreichen, über meinen Grund fahren. Die eine Garage benutzt er schon lange nicht mehr als Garage und er hat sie zu einem Freizeitraum umgebaut. Im Grundbuch ist kein Zufahrtsrecht enthalten. Er behauptet nun, dass durch die Existenz der beiden Garagen er ein eben solches Zufahrtsrecht hätte. Das Problem dabei ist, dass ich und meine Familienmitglieder dann nicht mehr vor den Garagen auf unserem Grund parken könnten, weil wir dadurch die beiden Zufahrten blockieren würden (Der Parkraum ist knapp bemessen). Natürlich würden wir ihm eine Zufahrt zugestehen, weil er diese braucht, um sein Haus zu erreichen. Der Nachbar ist Besitzer des Hauses seit 1982. Am Anfang wurden beide Garagen, die nebeneinander liegen, benutzt: Eine durch den Besitzer und die zweite durch seinen Bruder. Nach ca. 10 Jahren räumt der Bruder seine Garage und der Hausbesitzer wechselte in die geräumte Garage und baute - wie schon erwähnt - die nun freie Garage in eine Art Freizeitraum um, der bis heute als solcher genutzt wird.

Meine Frage lautet nun, ob der Nachbar für beide Garagen ein Zufahrtsrecht im Sinne des Gewohnheitsrechtes geltend machen kann oder nicht? Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon im Voraus und wünsche Ihnen ein gutes neues Jahr.



Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Gewohnheitsrecht - Zufahrt

Beitrag von JUSLINE » 30.12.2004, 07:59

Das Gewohnheitsrecht tritt, soweit mir bekannt ist erst nach 30 Jahren ein - und das auch nur dann, wenn es zwischendurch nie jemand Einwände erhoben hat.


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Gewohnheitsrecht - Zufahrt

Beitrag von JUSLINE » 30.12.2004, 08:55

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 157 Gäste