Eigentümerrecht
Verfasst: 07.03.2012, 20:33
Folgende Frage:
Ich bin Eigentümerin einer Wohnung. Es fand eine Eigentümerversammlung statt, an der laut den anderen Eigentümern höchstens 5 Leute teilgenommen haben. Dort wurde entschieden, dass gewisse Arbeiten im Bereich Dachboden gemacht werden sollen. Die Eigentümer, die an der Versammlung nicht teilnehmen konnten, da es um 18 Uhr stattgefunden hat und ich wie andere arbeiten mussten, wurden nicht gefragt ob wir mit den Reparaturarbeiten einverstanden sind.
Nun haben wir alle (2 Stiegen daher ca. 60 Wohnungen) eine Sonderzahlung über 580 € erhalten, diese Rechnung ist exklusive der Betriebskosten, die zu begleichen sind in diesem Monat. Die Verwaltung meinte, dass MUSS bezahlt werden, da die Reparaturkosten doch mehr sind als erwartet und nicht ausreichend Geld zur Verfügung steht.
Es werden Entscheidungen getroffen von welchen der größte Teil der Eigentümer nichts weiß.
Ist diese Sonderzahlung rechtlich erlaubt? Oder können wir als Eigentümer doch noch Widerspruch einlegen?
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ivana
Ich bin Eigentümerin einer Wohnung. Es fand eine Eigentümerversammlung statt, an der laut den anderen Eigentümern höchstens 5 Leute teilgenommen haben. Dort wurde entschieden, dass gewisse Arbeiten im Bereich Dachboden gemacht werden sollen. Die Eigentümer, die an der Versammlung nicht teilnehmen konnten, da es um 18 Uhr stattgefunden hat und ich wie andere arbeiten mussten, wurden nicht gefragt ob wir mit den Reparaturarbeiten einverstanden sind.
Nun haben wir alle (2 Stiegen daher ca. 60 Wohnungen) eine Sonderzahlung über 580 € erhalten, diese Rechnung ist exklusive der Betriebskosten, die zu begleichen sind in diesem Monat. Die Verwaltung meinte, dass MUSS bezahlt werden, da die Reparaturkosten doch mehr sind als erwartet und nicht ausreichend Geld zur Verfügung steht.
Es werden Entscheidungen getroffen von welchen der größte Teil der Eigentümer nichts weiß.
Ist diese Sonderzahlung rechtlich erlaubt? Oder können wir als Eigentümer doch noch Widerspruch einlegen?
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ivana