Hallo an alle!
Ich wurde Opfer eines Skiunfalls mit Fremdverschulden und werde im Bereich der Schulter bewegungseingeschränkt bleiben. Aufgrund von Vergleichswerten ist lt. Gliedertaxe mit einem Wert von 20-25% zu rechnen.
Frage:
Wie wird hier ein Rentenanspruch berechnet, wenn ich keine Abschlagszahlung in Anspruch nehmen möchte. Es ist möglich, dass ich noch mehrere Operationen und ein künstliches Gelenk brauche...
Vielen Dank für eure Hilfe!
Entschädigung nach Skiunfall mit Fremdverschulden
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- Beiträge: 1
- Registriert: 06.03.2012, 16:44
Versicherungen haben eine umfangreiche Aufklärungspflicht, dann könnten Sie, falls Sie es nicht eh schon sind, Mitglied bei der AK werden, da gibt's Beratungsschwerpunkte à la "Sicher in die Pension", es gibt auch einen AK-Unterstützungsfonds für in Not geratene Mitglieder.
So wie der praktische Arzt einem einfach krank schreibt, ein Pulver verschreibt oder in die Klinik bzw. zu einem Spezialisten weiterverweist, ist es auch im Rechtsbereich so ähnlich - wäre wünschenswert, wenn auch in diesem Forum viele Spezialisten ihr Wissen zur Verfügung stellten...
Gute Besserung!
So wie der praktische Arzt einem einfach krank schreibt, ein Pulver verschreibt oder in die Klinik bzw. zu einem Spezialisten weiterverweist, ist es auch im Rechtsbereich so ähnlich - wäre wünschenswert, wenn auch in diesem Forum viele Spezialisten ihr Wissen zur Verfügung stellten...
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