Rechtsfrage: Getränkeautomat in Studentenheim
Verfasst: 29.02.2012, 21:03
Hallo, kennt sich irgendwer mit folgendem Thema aus:
wir überlegen, in unserem Studentenheim einen Getränkeautomaten aufzustellen (den wir selbst nachfüllen und warten). Wie sieht das rechtlich aus? Müssen für sowas Steuern gezahlt werden? Ich muss noch dazu sagen, dass wir das Ganze nur kostendeckend und nicht mit Gewinnabsicht führen wollen.
Und wäre es dazu sinnvoll wenn unsere Studentenheimvertretung einen Verein gründet? Wenn ja, muss man den eintragen lassen und wenn ja, wo? Gibt es irgendeine Behörde, an die man sich mit solchen Fragen wenden kann =wer ist denn da eigentlich zuständig?
Und wer würde im Falle eines Schadens, zB wenn jemandem durch verdorbene Getränke schlecht wird, haften?
Gruß
innsbrooklyn
wir überlegen, in unserem Studentenheim einen Getränkeautomaten aufzustellen (den wir selbst nachfüllen und warten). Wie sieht das rechtlich aus? Müssen für sowas Steuern gezahlt werden? Ich muss noch dazu sagen, dass wir das Ganze nur kostendeckend und nicht mit Gewinnabsicht führen wollen.
Und wäre es dazu sinnvoll wenn unsere Studentenheimvertretung einen Verein gründet? Wenn ja, muss man den eintragen lassen und wenn ja, wo? Gibt es irgendeine Behörde, an die man sich mit solchen Fragen wenden kann =wer ist denn da eigentlich zuständig?
Und wer würde im Falle eines Schadens, zB wenn jemandem durch verdorbene Getränke schlecht wird, haften?
Gruß
innsbrooklyn