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DRINGEND: §§ 137 und 146 ABGB???

Verfasst: 29.02.2012, 10:26
von ak2
Hallo!

Die Anwendung der §§ 137 und 146 ABGB ist nicht einfach. Auch die Feststellung der für ihre Anwendung relevanten Tatsachen führt zu Problemen, bei deren Lösung jedoch eine andere Norm des ABGB hilft, nämlich § 138 Absatz 1;


a) Welche Schwierigkeiten wirft die Anwendung der §§ 137 und 146 auf?

b) Was für eine Bestimmung ist § 138, und inwiefern kann sie bei der Festellung der für die Anwendung des § 137 relevanten Tatsachen helfen?

c) Welche Probleme entstehen bei der Bestimmung der konkreten Rechtsfolgen der §§ 137 und 146?

Bitte dringend um Beantwortung ALLER Fragen!

Mit freundlichen Grüßen aus Österreich

Verfasst: 29.02.2012, 10:57
von MG
Hausübungen werden hier nur gegen Gebühr erledigt... :twisted:

Verfasst: 29.02.2012, 11:51
von ak2
Meine Frage hat sich schon erledigt!

Mfg :wink:

Verfasst: 04.03.2012, 09:35
von Hank
Bei diesen §§ geht's um's Kindeswohl, da nützen juristische Kenntnisse ohne soziale Kompetenzen gar nix