Abluftrohr Dunstabzug Eigentumswohnung
Verfasst: 26.02.2012, 21:03
Hallo allerseits!
Ich bin seit kurzem Besitzer einer Eigentumswohnung. - Ich möchte in dieser Wohnung eine Küche mit einer Abluft - Dunstabzugshaube betreiben. Dazu wäre es nötig in die Fassade ein 100 - 150 mm großes Loch zu bohren.
Wie schaut dies rechtlich aus?
In der Hausordnung steht nichts im Bezug auf Abluftöffnungen. Explizit steht nur dort, dass man keine Antennen, Sat-Schüsseln etc. anbringen darf.
Fassade = Gemeinschaftseigentum klar.
Aber ich habe in der Anlage bereits einige solcher Abluftöffnungen gesehen. Es scheint als haben die Besitzer der Wohnungen diese Abluftöffnungen ohne Genehmigung gemacht. - Denn die Hausverwaltung kann/will mir keine Auskunft diesbezüglich geben. - Falls es bereits eine Hausversammlung über dieses Thema gegeben haben sollte müsste die Hausverwaltung ja eigentlich darüber bescheid wissen.
Ohne der Zustimmung aller kann ich ja nicht einfach ein Loch in die Fassade machen.
ABER:
Laut einem Beschluss des OLG Celle, Beschl. v. 08.10.1998, Az.: 4 W 152/98 kann einem nicht verwehrt werden weitere Öffnungen in die Fassade zu machen, wenn schon Öffnungen vorhanden sind, da die Veränderung der Fassade dann nicht wesentlich beeinträchtigt wird und der Durchbruch dann auch nicht ins Gewicht fallen wird.
LINK zum Beschluss: http://www.gutfeld.de/urteile/bw1743.htm
Weiterer Link zum Thema
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ablufto ... 91901.html
- Wie schaut es in Österreich diesbezüglich aus?
Ich bin seit kurzem Besitzer einer Eigentumswohnung. - Ich möchte in dieser Wohnung eine Küche mit einer Abluft - Dunstabzugshaube betreiben. Dazu wäre es nötig in die Fassade ein 100 - 150 mm großes Loch zu bohren.
Wie schaut dies rechtlich aus?
In der Hausordnung steht nichts im Bezug auf Abluftöffnungen. Explizit steht nur dort, dass man keine Antennen, Sat-Schüsseln etc. anbringen darf.
Fassade = Gemeinschaftseigentum klar.
Aber ich habe in der Anlage bereits einige solcher Abluftöffnungen gesehen. Es scheint als haben die Besitzer der Wohnungen diese Abluftöffnungen ohne Genehmigung gemacht. - Denn die Hausverwaltung kann/will mir keine Auskunft diesbezüglich geben. - Falls es bereits eine Hausversammlung über dieses Thema gegeben haben sollte müsste die Hausverwaltung ja eigentlich darüber bescheid wissen.
Ohne der Zustimmung aller kann ich ja nicht einfach ein Loch in die Fassade machen.
ABER:
Laut einem Beschluss des OLG Celle, Beschl. v. 08.10.1998, Az.: 4 W 152/98 kann einem nicht verwehrt werden weitere Öffnungen in die Fassade zu machen, wenn schon Öffnungen vorhanden sind, da die Veränderung der Fassade dann nicht wesentlich beeinträchtigt wird und der Durchbruch dann auch nicht ins Gewicht fallen wird.
LINK zum Beschluss: http://www.gutfeld.de/urteile/bw1743.htm
Weiterer Link zum Thema
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ablufto ... 91901.html
- Wie schaut es in Österreich diesbezüglich aus?