Verordnung widerspricht Verordnung - was passiert?

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SkaRudegirl
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Verordnung widerspricht Verordnung - was passiert?

Beitrag von SkaRudegirl » 14.02.2012, 13:22

Hallo.

Ich blicke da leider nicht ganz durch. Wenn eine Verordnung, in diesem Fall der Bebauungsplan, dem Flächenwidmungsplan widerspricht (ebenfalls eine Verordnung) was hat das für rechtliche Konsequenzen?
Ist dann der Bebauungsplan einfach auch gesetzeswidrig weil er gegen das Raumordnungsgesetz verstößt?

Bitte um Hilfe!

Vielen Dank!



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 17.02.2012, 17:22

Die Gemeinden sind in Österreich irgendwie so etwas wie kleine Staaten mit dem Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbstständig zu führen.

Der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde und entscheidet über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, also auch über den Flächenwidmungsplan und hat die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane, also Bürgermeister zu überwachen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm gesetzlich sonst noch zugewiesenen Angelegenheiten insbesondere über die Erlassung von Verordnungen
und kann deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung erklären und dafür Bußgelder einheben, die dann der Gemeinde zugute kommen .

Das Land, d.h. das Amt der jeweiligen Landesregierung ist die Aufsichtsbehörde der Gemeinden und hat dem Bürgermeister im Falle der Verletzung eines Gesetzes oder einer Verordnung die erforderliche Belehrung zu erteilen und ihn aufzufordern, innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes zu bewirken.

Man bewegt sich also innerhalb des Gemeindegebiets auf dem ziemlich unwegsamen und übersichtlichen Gelände von Recht und Politik:

Der Bürger kann den Gemeinderat und den Bürgermeister wählen (wie die Kandidaten auf die Listen kommen eher weniger), Petitionen einreichen, Gemeindeversammlungen und Volksbefragungen anstrengen, Bescheide mit Rechtsmittel bekämpfen, wobei jede Gemeinde öffentliche Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten haben muss (Schlichtungsstellen).

Die Politiker können bei Zuständigkeitsstreitigkeiten oder wenn ihnen sonst etwas nicht passt, z.B. ein eher langwieriges, sog. Normenkontrollverfahren beim Verfassungsgerichtshof anstrengen und wenn der VerfGH dann so eine Verordnung oder Gesetz kassiert hat, dann müssen die Politiker sich eben zu einer neuen Entscheidung durchringen, was meistens wieder ewig dauert und deswegen hat der Bürger den Eindruck, dass nichts weitergeht.

In puncto Verfassungung und Kompetenzen-Dschungel, Stichwort Bundesstaatsreform, kennt sich sowieso niemand mehr aus, du bist also nicht die einzige, die nicht ganz durchblickt...

Frag' einmal einen durchschnittlichen österreichischen Politiker, ob er sich in Verwaltungsrecht auskennt, geschweige denn es einem normalen Bürger verständlich zu erklären - die meisten können das ziemlich sicher nicht, die haben alle ihre gutbezahlten Berater und Sektionschefs in den Ministerien. Eigentlich sollte jeder Berufspolitiker zuerst einmal eine Prüfung in Verwaltungsrecht ablegen...

Rudeboy Hank 8) 8) 8)

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