Seite 1 von 1
					
				geliehener pkw-anhänger gestohlen
				Verfasst: 07.02.2012, 17:40
				von Rumsch Tyler
				hallo...
habe mir einen pkw-anhänger ausgeborgt der mir aus der garage (verschlossen) gestohlen wurde. wer haftet. rechtlich gesehen
DANKE!
			 
			
					
				
				Verfasst: 07.02.2012, 20:52
				von MG
				...wer glauben Sie?? 

 
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.02.2012, 00:22
				von schanzenpeter
				ich würde meinen - der Dieb 

 
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.02.2012, 14:36
				von Rumsch Tyler
				jemand was intelligentes auf lager????
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.02.2012, 15:15
				von MG
				Na,  Sie haften dem Verleiher natürlich dafür, dass sein Anhänger weg ist, was sonst?
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.02.2012, 15:49
				von Rumsch Tyler
				könnte das den nicht auch unter "höhere gewalt" fallen?!? (juristen/versicherungs-deutsch).
bin mir nicht sicher das bei diesem fall nicht doch der verleiher durch die finger schaut. (rein rechtlich - nicht moralisch)...
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.02.2012, 15:49
				von Rumsch Tyler
				könnte das den nicht auch unter "höhere gewalt" fallen?!? (juristen/versicherungs-deutsch).
bin mir nicht sicher das bei diesem fall nicht doch der verleiher durch die finger schaut. (rein rechtlich - nicht moralisch)...
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.02.2012, 16:33
				von MG
				Rumsch Tyler hat geschrieben:könnte das den nicht auch unter "höhere gewalt" fallen?!? (juristen/versicherungs-deutsch).
bin mir nicht sicher das bei diesem fall nicht doch der verleiher durch die finger schaut. (rein rechtlich - nicht moralisch)...
Wäre möglich! Ich hab vielleicht ein wenig ungenau gelesen und hab das "ausgeborgt"  irgendwie sofort auf einen "gemieteten" Anhänger etc. hochgerechnet, wo ja regelmäßig Regelungen für Beschädigung, Verlust etc. getroffen werden.
Wenn es sich tatsächlich um eine unentgeltliche Leihe im eigentlichen Sinn gehandelt hat, und nichts Anderes vereinbart wurde, dann haftet der Entleiher nicht für reinen Zufall. Allerdings ist er auch dafür beweispflichtig, dass ihn keinerlei Verschulden trifft.