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geliehener pkw-anhänger gestohlen

Verfasst: 07.02.2012, 17:40
von Rumsch Tyler
hallo...

habe mir einen pkw-anhänger ausgeborgt der mir aus der garage (verschlossen) gestohlen wurde. wer haftet. rechtlich gesehen

DANKE!

Verfasst: 07.02.2012, 20:52
von MG
...wer glauben Sie?? :roll:

Verfasst: 08.02.2012, 00:22
von schanzenpeter
ich würde meinen - der Dieb :wink:

Verfasst: 08.02.2012, 14:36
von Rumsch Tyler
jemand was intelligentes auf lager????

Verfasst: 08.02.2012, 15:15
von MG
Na, Sie haften dem Verleiher natürlich dafür, dass sein Anhänger weg ist, was sonst?

Verfasst: 08.02.2012, 15:49
von Rumsch Tyler
könnte das den nicht auch unter "höhere gewalt" fallen?!? (juristen/versicherungs-deutsch).

bin mir nicht sicher das bei diesem fall nicht doch der verleiher durch die finger schaut. (rein rechtlich - nicht moralisch)...

Verfasst: 08.02.2012, 15:49
von Rumsch Tyler
könnte das den nicht auch unter "höhere gewalt" fallen?!? (juristen/versicherungs-deutsch).

bin mir nicht sicher das bei diesem fall nicht doch der verleiher durch die finger schaut. (rein rechtlich - nicht moralisch)...

Verfasst: 08.02.2012, 16:33
von MG
Rumsch Tyler hat geschrieben:könnte das den nicht auch unter "höhere gewalt" fallen?!? (juristen/versicherungs-deutsch).

bin mir nicht sicher das bei diesem fall nicht doch der verleiher durch die finger schaut. (rein rechtlich - nicht moralisch)...
Wäre möglich! Ich hab vielleicht ein wenig ungenau gelesen und hab das "ausgeborgt" irgendwie sofort auf einen "gemieteten" Anhänger etc. hochgerechnet, wo ja regelmäßig Regelungen für Beschädigung, Verlust etc. getroffen werden.

Wenn es sich tatsächlich um eine unentgeltliche Leihe im eigentlichen Sinn gehandelt hat, und nichts Anderes vereinbart wurde, dann haftet der Entleiher nicht für reinen Zufall. Allerdings ist er auch dafür beweispflichtig, dass ihn keinerlei Verschulden trifft.