Zahlungsaufschub bei Diversion

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MartinP
Beiträge: 1
Registriert: 04.02.2012, 11:39

Zahlungsaufschub bei Diversion

Beitrag von MartinP » 04.02.2012, 11:54

Hallo,

Ich hoffe hier bin ich richtig:
Wenn man bei eine Diversion in Anspruch nehmen möchte, jedoch aus finanziellen Gründen den Betrag in der angegebenen Frist nicht zahlen kann, wie schreibt man das am besten?

Gibt es die Möglichkeit von Ratenzahlungen (zum Beispiel ab 01. des nächstens Monat, monatlich 100 Euro) und fallen dann eventuell Zinsen/Gebühren an oder kann nur ein Aufschub über den Gesamtbetrag gewährt werden (von maximal 6 Monaten)?

Muss/Soll man beim schreiben an den Bezirksanwalt einen Kontoauszug oder ähnliches inkludieren? bzw. gibt es definierte Voraussetzungen für einen Zahlungsaufschub die man erfüllen (und belegen) muss?

Prinzipiell kann man wahrscheinlich auch schriftlich bei der Bezirksanwaltschaft nachfragen, jedoch würde ich das am Montag gerne gleich so optimal wie möglich angehen da die Frist ja nur 14 Tage währt.

lg & danke
Martin



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.02.2012, 12:56

Ich bitte um Zahlung von Teilbeträgen innerhalb von eines halben Jahres mit folgender Begründung: ...

Auf Antrag kann auch eine Neubemessung des festgesetzten Geldbetrages erfolgen.

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