Arbeiterwohnstätte
Verfasst: 24.01.2012, 10:08
Hallo,
vor 30 Jahren habe ich einen Kredit vom Land Kärnten ("Wohnbaudarlehen zur Errichtung einer Arbeiterwohnstätte", Laufzeit 50 Jahre) erhalten. Damals mit den Auflagen das es eben genau "eine" (1) Arbeiterwohnstätte sein muß mit maximal 130 m² Wohnfläche.
Nun 30 Jahre später sind die Kinder erwachsen und ich würde gerne das Haus erweitern um eine 2te Wohneinheit im Haus zu schaffen (Zubau). Gleichzeitig würde es sich anbieten Fenster auszutauschen bzw. Vollwärmeschutz anzubringen.
Nun stellt sich mir natürlich die Frage ob das "erlaubt" ist oder ob ich in diesem Fall die Berechtigung für mein vor über 30 Jahren gewährtes Wohnbaudarlehen verliere ?
Würde das bedeuten das ich in so einem Fall damit rechnen muß den noch offenen Betrag auf einen Schlag zurückzahlen zu müssen ?
Oder gibts da irgendwelche Fristen ? Immerhin kann man ja zugegebenermassen davon ausgehen das sich Lebensumstände innerhalb von 50 Jahren verändern, Kinder erwachsen werden usw.
Kann ich obwohl diese ursprüngliche Förderung noch läuft auch eine Wohnraumsanierungsförderung beantragen ?
Recht herzlichen Dank,
vor 30 Jahren habe ich einen Kredit vom Land Kärnten ("Wohnbaudarlehen zur Errichtung einer Arbeiterwohnstätte", Laufzeit 50 Jahre) erhalten. Damals mit den Auflagen das es eben genau "eine" (1) Arbeiterwohnstätte sein muß mit maximal 130 m² Wohnfläche.
Nun 30 Jahre später sind die Kinder erwachsen und ich würde gerne das Haus erweitern um eine 2te Wohneinheit im Haus zu schaffen (Zubau). Gleichzeitig würde es sich anbieten Fenster auszutauschen bzw. Vollwärmeschutz anzubringen.
Nun stellt sich mir natürlich die Frage ob das "erlaubt" ist oder ob ich in diesem Fall die Berechtigung für mein vor über 30 Jahren gewährtes Wohnbaudarlehen verliere ?
Würde das bedeuten das ich in so einem Fall damit rechnen muß den noch offenen Betrag auf einen Schlag zurückzahlen zu müssen ?
Oder gibts da irgendwelche Fristen ? Immerhin kann man ja zugegebenermassen davon ausgehen das sich Lebensumstände innerhalb von 50 Jahren verändern, Kinder erwachsen werden usw.
Kann ich obwohl diese ursprüngliche Förderung noch läuft auch eine Wohnraumsanierungsförderung beantragen ?
Recht herzlichen Dank,