Arbeiterwohnstätte

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Thomas Russ
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Arbeiterwohnstätte

Beitrag von Thomas Russ » 24.01.2012, 10:08

Hallo,

vor 30 Jahren habe ich einen Kredit vom Land Kärnten ("Wohnbaudarlehen zur Errichtung einer Arbeiterwohnstätte", Laufzeit 50 Jahre) erhalten. Damals mit den Auflagen das es eben genau "eine" (1) Arbeiterwohnstätte sein muß mit maximal 130 m² Wohnfläche.

Nun 30 Jahre später sind die Kinder erwachsen und ich würde gerne das Haus erweitern um eine 2te Wohneinheit im Haus zu schaffen (Zubau). Gleichzeitig würde es sich anbieten Fenster auszutauschen bzw. Vollwärmeschutz anzubringen.

Nun stellt sich mir natürlich die Frage ob das "erlaubt" ist oder ob ich in diesem Fall die Berechtigung für mein vor über 30 Jahren gewährtes Wohnbaudarlehen verliere ?

Würde das bedeuten das ich in so einem Fall damit rechnen muß den noch offenen Betrag auf einen Schlag zurückzahlen zu müssen ?

Oder gibts da irgendwelche Fristen ? Immerhin kann man ja zugegebenermassen davon ausgehen das sich Lebensumstände innerhalb von 50 Jahren verändern, Kinder erwachsen werden usw.

Kann ich obwohl diese ursprüngliche Förderung noch läuft auch eine Wohnraumsanierungsförderung beantragen ?

Recht herzlichen Dank,



Hank
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Beitrag von Hank » 28.01.2012, 00:53

Ich würde mit den Unterlagen ins Klagenfurter Landhaus, Abteilung Wohnbauförderung gehen und mich von den dortigen ReferentenInnen aufklären lassen - da muss man sich die ganzen Förderrichtlinien und die konkreten Bescheide durchlesen, damit man etwas Konkretes darüber sagen kann.

Dann gibt's da ja noch die Landesgrundverkehrsbehörde die schaut, ob die Gemeinde überhaupt eine Baugenehmigung erteilen darf.

Vollwärmeschutz ist auf alle Fälle erwünscht und wird vom Bund auch heuer wieder stark gefördert, auch um die Bauwirtschaft anzukurbeln und wird ab 20. Feber von den Bausparkassen abgewickelt.

Jedenfalls haben Sie als Staatsbürger das Recht auf Auskunft und die Ämter die Pflicht auf Erteilung einer solchen. das kann man zur Not über ein Verwaltungsverfahren einfordern.

Das Problem bei der Wohnbauförderung in Österreich ist aber, dass viele Bauarbeiten schwarz ohne Rechnungen abgewickelt wurden und man zur Abrechnung der Wohnbauförderung - unglaublich - keine Originalrechnungen vorlegen muss, aber das ist eine ganz andere Geschichte...

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