Apcoa Strafe wegen nicht bezahlter Gebühren in Parkhaus!
Verfasst: 24.01.2012, 10:07
Liebe Forengemeinde!
Meine Frau parkte in der Gasometer C Tiefgarage, natürlich kommt man da nur rein wenn man ein Ticket zieht und nur raus wenn man dieses auch bezahlt was sie natürlich getan hat. Leider sind in dieser Garage viele Plätze für Kunden der Firma "Klangfarbe" reserviert die nie belegt sind. Sie parkte auf einem dieser und fand am Abend eine Art Strafzettel ausgestellt von apcoa mit der Bitte um Bezahlung.
Bezahlt haben wir nicht. Gestern kam ein Brief von der Fa. IS Inkasso Service GmbH und fordert natürlich die doppelte Summe (es wurde eine Lenkererhebung durchgeführt, plus diverse Gebühren werden verrechnet).
Als Grund wurde folgendes angegeben:
"Obiges Fahrzeug wurde in einem gebührenpflichtigen, ausreichend gekennzeichneten Parkbereich ohne gültiges Parkticket abgestellt und die dafür vorgeschriebenen Gebühren nicht bezahlt."
Wie schon gesagt, ein Parkticket wurde sehr wohl bezahlt und für derartige resvervierte Kundenparkplätze ist keinerlei Extragebühr zu zahlen! Ebenso war vor der Garage durch das grüne Licht gekennzeichnet, dass noch freie Parkplätze vorhanden sind, jedoch waren dies jene Kundenparkplätze.
Meine Frage: sind die im Recht?
Meine Frau parkte in der Gasometer C Tiefgarage, natürlich kommt man da nur rein wenn man ein Ticket zieht und nur raus wenn man dieses auch bezahlt was sie natürlich getan hat. Leider sind in dieser Garage viele Plätze für Kunden der Firma "Klangfarbe" reserviert die nie belegt sind. Sie parkte auf einem dieser und fand am Abend eine Art Strafzettel ausgestellt von apcoa mit der Bitte um Bezahlung.
Bezahlt haben wir nicht. Gestern kam ein Brief von der Fa. IS Inkasso Service GmbH und fordert natürlich die doppelte Summe (es wurde eine Lenkererhebung durchgeführt, plus diverse Gebühren werden verrechnet).
Als Grund wurde folgendes angegeben:
"Obiges Fahrzeug wurde in einem gebührenpflichtigen, ausreichend gekennzeichneten Parkbereich ohne gültiges Parkticket abgestellt und die dafür vorgeschriebenen Gebühren nicht bezahlt."
Wie schon gesagt, ein Parkticket wurde sehr wohl bezahlt und für derartige resvervierte Kundenparkplätze ist keinerlei Extragebühr zu zahlen! Ebenso war vor der Garage durch das grüne Licht gekennzeichnet, dass noch freie Parkplätze vorhanden sind, jedoch waren dies jene Kundenparkplätze.
Meine Frage: sind die im Recht?