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Apcoa Strafe wegen nicht bezahlter Gebühren in Parkhaus!

Verfasst: 24.01.2012, 10:07
von Roman Franz1
Liebe Forengemeinde!

Meine Frau parkte in der Gasometer C Tiefgarage, natürlich kommt man da nur rein wenn man ein Ticket zieht und nur raus wenn man dieses auch bezahlt was sie natürlich getan hat. Leider sind in dieser Garage viele Plätze für Kunden der Firma "Klangfarbe" reserviert die nie belegt sind. Sie parkte auf einem dieser und fand am Abend eine Art Strafzettel ausgestellt von apcoa mit der Bitte um Bezahlung.
Bezahlt haben wir nicht. Gestern kam ein Brief von der Fa. IS Inkasso Service GmbH und fordert natürlich die doppelte Summe (es wurde eine Lenkererhebung durchgeführt, plus diverse Gebühren werden verrechnet).
Als Grund wurde folgendes angegeben:
"Obiges Fahrzeug wurde in einem gebührenpflichtigen, ausreichend gekennzeichneten Parkbereich ohne gültiges Parkticket abgestellt und die dafür vorgeschriebenen Gebühren nicht bezahlt."

Wie schon gesagt, ein Parkticket wurde sehr wohl bezahlt und für derartige resvervierte Kundenparkplätze ist keinerlei Extragebühr zu zahlen! Ebenso war vor der Garage durch das grüne Licht gekennzeichnet, dass noch freie Parkplätze vorhanden sind, jedoch waren dies jene Kundenparkplätze.

Meine Frage: sind die im Recht?

Verfasst: 25.01.2012, 09:27
von MG
Zu Sicherheit sollte man die AGBs durchsehen. Wenn dort nichts über "Entgelte" für falsche Parkplätze steht, hat die APCOA hier mM den falschen Weg gewählt, was mich ein wenig wundert, weil die ja auch nicht gerade unerfahren in solchen Dingen sind...

Vielleicht war der "Strafzettel" ja eine kostenpflichtige Abmahnung? ABer dann wäre das Inkasso jetzt auch seltsam.

Im Normalfall geht man gegen Falschparker mit Besitzstörung vor....

Wenn Sie ARBÖ/ÖAMTC-Miglied sind oder eine Rechtschutzversicherung haben, holen Sie sich rasch rechtlichen Rat ein. Man muss die Briefe der APCOA sehen, um das seriös zu beurteilen.

Wenn Sie mehr wissen, bitte wieder posten, könnte auch Andere interessieren!!

mfG
RA Michael Gruner