Gefährliche Drohung - Keine Zeugen
Gefährliche Drohung - Keine Zeugen
Wie hoch sind die Chancen bei Gericht, wenn man eine gefährliche Drohung zur Anzeige bringen will, aber keine Zeugen vorhanden sind, die die Drohung bezeugen können, gleichzeitig der Bedrohte aber massive Angst um seine Gesundheit hat? Kann ein Betretungsverbot, Wegweisung oder Mindestabstand gleichzeitig mit der Anzeige beantragt werden? Würde es helfen, wenn man einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde und was könnte dieser für den Bedrohten tun?
Grundsätzlich kann, wer sich durch ausgestoßene Worte in Angst und Unruhe versetzt fühlt, Anzeige wegen Gefährlicher Drohung bei der Polizei erstatten. Das Gericht hat dann (auch unter Heranziehung von Zeugen oder Beweisen etc.) eine Entscheidung zu fällen. Vorher eine Prognose abzugeben, wie hoch denn die Chancen auf eine Bestrafung sind, ist immer recht schwierig bzw. kaum möglich.
Eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot kann nur dann von der Polizei ausgesprochen werden, wenn "Gefahr im Verzug" ist, das heißt unmittelbar nach der Drohung oder Gewaltanwendung. Tage später ist es schon zu spät, dann besteht keine "Gefahr im Verzug" mehr. Also wenn man sich gefährdet fühlt sofort die Polizei rufen.
Mit Mindestabstand wirst du wahrscheinlich eine Einstweilige Verfügung meinen. Eine Einstweilige Verfügung kann jederzeit beim Gericht beantragt werden. Das Gericht prüft dann die Umstände und entscheidet, ob ein Zusammentreffen von Gefährder und Gefährdete verboten wird.
Ein Rechtsanwalt ist nicht zwingend erforderlich. Muss man selbst entscheiden. Es gibt bei den Gerichten Amtstage, wo man sich beraten lassen kann. Außerdem gibt es in jedem Bundesland ein Gewaltschutzzentrum (Interventionsstelle), wo man sich auch beraten lassen kann und Unterstützung bekommt.
Eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot kann nur dann von der Polizei ausgesprochen werden, wenn "Gefahr im Verzug" ist, das heißt unmittelbar nach der Drohung oder Gewaltanwendung. Tage später ist es schon zu spät, dann besteht keine "Gefahr im Verzug" mehr. Also wenn man sich gefährdet fühlt sofort die Polizei rufen.
Mit Mindestabstand wirst du wahrscheinlich eine Einstweilige Verfügung meinen. Eine Einstweilige Verfügung kann jederzeit beim Gericht beantragt werden. Das Gericht prüft dann die Umstände und entscheidet, ob ein Zusammentreffen von Gefährder und Gefährdete verboten wird.
Ein Rechtsanwalt ist nicht zwingend erforderlich. Muss man selbst entscheiden. Es gibt bei den Gerichten Amtstage, wo man sich beraten lassen kann. Außerdem gibt es in jedem Bundesland ein Gewaltschutzzentrum (Interventionsstelle), wo man sich auch beraten lassen kann und Unterstützung bekommt.
Dazu muss man aber mal einen Polizeibeamten finden, der einem das abkauft und auch wirklich Anzeige erstattet.
Bei mir hat es nicht gereicht dass mir neben Zeugen (!) Gewalt angedroht wurde, von einer Person die bereits Anzeigen wg. Körperverletzungen bekommen hat.
Diese Anzeigen waren leider erst, wo es bereits dazu gekommen war. Also viel zu spät.
Vorher macht da nur selten einer was...
Bei mir hat es nicht gereicht dass mir neben Zeugen (!) Gewalt angedroht wurde, von einer Person die bereits Anzeigen wg. Körperverletzungen bekommen hat.
Diese Anzeigen waren leider erst, wo es bereits dazu gekommen war. Also viel zu spät.
Vorher macht da nur selten einer was...
Grundsätzlich ist jeder Polizeibeamte verpflichtet einer ihm zur Kenntnis gelangten Straftat (auch wenn diese nur mündlich angezeigt wurde) nachzugehen. Ob der Beschuldigte die Tat begangen hat, muss eben im Ermittlungsverfahren bzw. dann vom Gericht festgestellt werden, jedenfalls muss einer Anzeige nachgegangen werden, auch wenn es sich der Polizist selbst nicht vorstellen kann.
Nimmt es der Polizist dennoch nicht auf oder wird nicht ermittelt, so empfiehlt es sich den Sachverhalt schriftlich anzuzeigen. Wenn dann immer noch nichts passiert, selbst bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.
Nimmt es der Polizist dennoch nicht auf oder wird nicht ermittelt, so empfiehlt es sich den Sachverhalt schriftlich anzuzeigen. Wenn dann immer noch nichts passiert, selbst bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.
Danke für deine Antwort. Ohne Zeugen wird es also schwierig, oder? Kommt es dann überhaupt zum Verfahren oder wird dieses gleich eingestellt, weil aus Aussage gegen Aussage steht? Was ist, wenn vom Täter schon seit Jahren ein gewisser Psychoterror ausgeführt wird, indem er in unregelmäßigen Abständen den anderen beleidigt, provoziert und bedroht. Das ist auf Dauer sehr belastend. Kann man da juristisch noch etwas machen oder ist man solchen Leuten hilflos ausgeliefert?
Das muss, wie bereits erwähnt, vom Richter in jedem einzelnen Fall genau geprüft werden. Dieser entscheidet dann über den Ausgang des Verfahrens.Ohne Zeugen wird es also schwierig, oder? Kommt es dann überhaupt zum Verfahren oder wird dieses gleich eingestellt, weil aus Aussage gegen Aussage steht?
Bei einer Vernehmung oder vor Gericht angeben, damit dies auch berücksichtigt werden kann. Auch darlegen was der Täter genau tut und wann es genau passierte (Vorfälle immer aufschreiben oder aufnehmen).Was ist, wenn vom Täter schon seit Jahren ein gewisser Psychoterror ausgeführt wird, indem er in unregelmäßigen Abständen den anderen beleidigt, provoziert und bedroht.
Professionelle Hilfe (z.B. beim Gewaltschutzzentrum) holen. Die sind für solche Sachen geschult und unterstützen einem sehr gut.Kann man da juristisch noch etwas machen oder ist man solchen Leuten hilflos ausgeliefert?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 111 Gäste