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JUSLINE
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Veranstaltungen

Beitrag von JUSLINE » 10.01.2002, 19:17

Hallo.



Ich habe folgendes Problem: Diesen Sommer möchten ich und um die 50 anderen Mitglieder eines anderen Internetforums zusammem eine Woche lang zelten gehen.

Allerdings weiß niemand von uns, wie man es rechtlich regelt, dass dabei auch Minderjährige teilnehmen können, ohne dass die Organisiatoren für eventuelle Unfälle geradestehen müssen.

Muss die Veranstaltung dafür an höherer Stelle angemeldet sein oder reicht da ein einfaches Schreiben mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten (wenn ja, was muss da drinstehen?) oder geht das sogar noch einfacher?



Danke,

Henry




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JUSLINE
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RE: Veranstaltungen

Beitrag von JUSLINE » 11.01.2002, 10:46

> Allerdings weiß niemand von uns, wie man es rechtlich regelt, dass dabei auch Minderjährige teilnehmen können, ohne dass die Organisiatoren für eventuelle Unfälle geradestehen müssen.



Ein Ausschluß einer solchen Haftung ist nicht möglich (zwingendes d.h. nicht abdingbares Recht).



> Muss die Veranstaltung dafür an höherer Stelle angemeldet sein oder reicht da ein einfaches Schreiben mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten (wenn ja, was muss da drinstehen?)



Nach einer Veranstaltung im Sinne der Veranstaltungsgesetze der Bundesländer sieht es jedenfalls nicht aus. Ein Schreiben der Erziehungsberechtigten kann höchstens deren Einverständnis mit dem Vorhaben dokumentieren, nie aber einen derartigen Haftungsausschluß begründen.




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RE: Veranstaltungen

Beitrag von JUSLINE » 20.05.2002, 18:05

könntest du deine rechtsausführungen mit gesetzesbestimmungen etwas untermauern?

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