Körperverletzung beim ausüben eines Kampfsportes
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- Registriert: 19.01.2012, 17:43
Körperverletzung beim ausüben eines Kampfsportes
Hallo. Ich mache Muay Thai und habe während einem Trainingskampf meinem Trainingspartner unabsichtlich die Nase gebrochen. War eine offizielle Einheit in einem offiziellen Kampfsportzentrum, mit Trainer anwesend. Das ganze ist schnell und ziemlich unglücklich abgelaufen. Meine Frage, muss ich befürchten das da rechtlich was auf mich zukommt oder von der Krankenkasse Forderungen kommen oder gilt das als Freizeitunfall wie wenn mir beim Fußballspielen zum Beispiel jemand den Fuß bricht? Wir müssen in unserem Vertrag mit dem Trainingszentruum eine Klausel unterschreiben das wir niemand Klagen weder Trainer, Zentrum noch Mittrainierende wenn während dem Training was passiert - es sei denn es war grob fahrlässig. Habe ein schlechtes Gewissen da ich ja niemanden schwer verletzen wollte und denke mir nun das ich es vielleicht vermeiden hätte können (vielleicht was die Technik zu riskant oder zu schnell ausgeführt etc.) aber es ging einfach so schnell. Die Trainer machten mir da keinen Vorwurf, meinten nur sowas kann eben passieren bei einem Kampfsport und sahen das eher locker.
Es wird darauf ankommen wie das Opfer die Angelegenheit sieht und wenn dieses die Ansicht vertritt, die Aktion war unverhältnismäßig, Ihnen vielleicht unkontrollierten Aggressionsabbau oder gar Absicht aus persönlichen Motiven unterstellt, was freilich (auch durch einen Gutachter) zu beweisen wäre, kann es ein Fall für die Zivil- und Strafgerichte werden.
Weil, wenn die Klinik eine unverhältnismäßige Verletzung feststellt, ist diese sogar verpflichtet, den Fall als Körperverletzung bei der Polizei anzuzeigen.
Für gewisse Risikosportarten wird sowieso eine eigene Versicherung gefordert, kann also sein, dass die Krankenversicherungen den Fall nicht abdecken und man als Täter obendrein zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet wird, wenn man sich nicht außergerichtlich einigt.
Klar, die Trainer sehen das locker, ist ja ihr Beruf und ihre Einkommensquelle, Negativberichterstattung können die nicht gebrauchen.
Wenn dir das in der sonstigen Freizeit im Rahmen einer Disco-Rauferei passieren sollte, gilt für dich die Sachverständigenhaftung, weil du als Kampfsportler wissen musst, welche Auswirkung ein gewisser Schlag auf den Gegner haben wird.
Also: Kampfsport soll ein Sport sein, einen gewissen persönlichen Schutz und Sicherheit bieten, aber nicht zur Abschreckung und Furchteinflößung z.B. gegenüber unsympathischen Personen dienen.
Hank,

Weil, wenn die Klinik eine unverhältnismäßige Verletzung feststellt, ist diese sogar verpflichtet, den Fall als Körperverletzung bei der Polizei anzuzeigen.
Für gewisse Risikosportarten wird sowieso eine eigene Versicherung gefordert, kann also sein, dass die Krankenversicherungen den Fall nicht abdecken und man als Täter obendrein zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet wird, wenn man sich nicht außergerichtlich einigt.
Klar, die Trainer sehen das locker, ist ja ihr Beruf und ihre Einkommensquelle, Negativberichterstattung können die nicht gebrauchen.
Wenn dir das in der sonstigen Freizeit im Rahmen einer Disco-Rauferei passieren sollte, gilt für dich die Sachverständigenhaftung, weil du als Kampfsportler wissen musst, welche Auswirkung ein gewisser Schlag auf den Gegner haben wird.
Also: Kampfsport soll ein Sport sein, einen gewissen persönlichen Schutz und Sicherheit bieten, aber nicht zur Abschreckung und Furchteinflößung z.B. gegenüber unsympathischen Personen dienen.
Hank,




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