Ehemann anzeigen???
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Ehemann anzeigen???
Ich möchte fragen,ob ich kann meinen mann anzeigen?? Er ist vor 3 wochen von Gefängnis rausgekommen ( war drinnen 18 Monate wegen Versucht des Diebstahl) und ich weiß,dass er macht es immer weiter,er hat sich überhaupt nicht geändert.Er war schön wegen die gleiche Sache schon paar mal verurteilt... Was soll ich mache,wo und wie? ich habe schön auch Scheidung eingereicht... Danke für Ihre Antworte..
Also grundsätzlich können Sie niemanden anzeigen, nur weil er vielleicht die Neigung hat, öfters Straftaten zu begehen.
Sie können ihn nur anzeigen, wenn Sie wissen, dass er eine konkrete Tat begangen hat. Dann müssen Sie sich um nichts kümmern, die Polizei wird alle weiteren Schritte selbst erledigen.
Die Tatsache, dass er schon öfters wegen (versuchten) Diebstahls verurteilt wurde, spielt nur in der Strafbemessung eine Rolle.
Sie können ihn nur anzeigen, wenn Sie wissen, dass er eine konkrete Tat begangen hat. Dann müssen Sie sich um nichts kümmern, die Polizei wird alle weiteren Schritte selbst erledigen.
Die Tatsache, dass er schon öfters wegen (versuchten) Diebstahls verurteilt wurde, spielt nur in der Strafbemessung eine Rolle.
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Also mein Mann hat nicht nur wegen Versuch des Diebstahl gesessen( ich glaube er war 4 oder 5 mal schon wegen Diebstahl verurteilt und gesessen).Die letzte Haft war 18 Monate,wegen Versuch... aber um das geht nicht....Er ist seit 1 Monat frei und macht die das immer weiter,hat sich gar nicht geändert.... und hat mir und Tochter genug schlechtes gemacht,darum habe ich gefragt ob ich ihn anzeigen kann wenn ich weiß das er geht immer stehlen...
gem.§80stpo kann man jemanden anzeigen, wenn man annehmen kann, dass es eine straftat ausführe oder unmitellbar ausgeführt hat etc...
nur weil der mann verurteilt wurde und sie glauben, dass er jetzt weiter macht ist kein hinreichender grund. bitte beachten sie auch, dass sie nicht nur deswegen anzeigen dürfen, weil er sie schlecht behandelt hat.
kann man ihnen nachweisen, dass sie es böswillig gemacht haben - also nur aus rache machen sie sich strafbar nach §297STPO (sie setzen jemanden ungerechtfertigt der strafverfolgung aus). zusätzlich kann der mann gegen sie zivilrechtlich vorgehen (schadenersatz zb.)
nur weil der mann verurteilt wurde und sie glauben, dass er jetzt weiter macht ist kein hinreichender grund. bitte beachten sie auch, dass sie nicht nur deswegen anzeigen dürfen, weil er sie schlecht behandelt hat.
kann man ihnen nachweisen, dass sie es böswillig gemacht haben - also nur aus rache machen sie sich strafbar nach §297STPO (sie setzen jemanden ungerechtfertigt der strafverfolgung aus). zusätzlich kann der mann gegen sie zivilrechtlich vorgehen (schadenersatz zb.)
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