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Werkvertrag Unterschrift

Verfasst: 16.01.2012, 09:17
von littlebuddha
Guten Morgen,

Ich habe zwei unklare Punkte betreffend der Unterzeichnung von Werkverträgen und die Rechtsgültigkeit von Emails an Dritte:

- Ein Werkvertrag wird vom Partner A unterzeichnet, eingescannt, per Email an den Partner B übermittelt. Dieser druckt den Werkvertrag aus, unterzeichnet diesen und retourniert diesen ebenfalls eingescannt per Email zurück. Ist dieser Werkvertrag rechtswirksam oder nicht? Ist diese Vorgehensweise ausreichend oder muss jeder eigenhändig auf dem Original unterschreiben?

- Sind grundsätzlich Emails an Dritte im üblichen Geschäftsverkehr rechtsverbindlich? Wer trägt die Nachweisbarkeit, ob das Email tatsächlich übermittelt wurde?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Verfasst: 16.01.2012, 09:39
von MG
Werkvertrag ist, wenn nicht anderes vereinbart wurde, formfrei, d.h. auch der mündliche Vertrag wäre gültig (aber schlecht zu beweisen...).

Der, der absendet. Der, der nichts bekommt, kann ja nichts beweisen.

Ein NICHTS kann man nicht beweisen (nagativa non sunt probanda).