Gewerbeordnung Nachbarstellung
Verfasst: 15.01.2012, 11:44
Hallo,
hoffentlich kann mir hier jemand helfen bzw. Auskunft geben:
kommt Personen die sich in einem Erholungspark aufhalten welches an ein Betriebsgelände angrenzt Nachbarstellung iSd §75 Abs 2 GewO zu und haben damit Parteienstellung?
Ist der Tatbestand "Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der Nähe der Betreibsanlage aufhalten" damit erfüllt?
Bejat wird dies grundsätzlich bei Mieter, Untermieter, Pächter,...
Verneint bei Passanten, Lieferanten, Kunden des Betriebs,...
Im vorraus vielen Dank.
hoffentlich kann mir hier jemand helfen bzw. Auskunft geben:
kommt Personen die sich in einem Erholungspark aufhalten welches an ein Betriebsgelände angrenzt Nachbarstellung iSd §75 Abs 2 GewO zu und haben damit Parteienstellung?
Ist der Tatbestand "Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der Nähe der Betreibsanlage aufhalten" damit erfüllt?
Bejat wird dies grundsätzlich bei Mieter, Untermieter, Pächter,...
Verneint bei Passanten, Lieferanten, Kunden des Betriebs,...
Im vorraus vielen Dank.