Mindestsicherung

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Mutter1
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Mindestsicherung

Beitrag von Mutter1 » 12.01.2012, 17:22

Liebes Forum,

mein Mitbewohner (nicht Lebensgefährte) ist arbeitslos geworden - sein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist sehr gering, deshalb hat man ihm beim AMS einen Antrag auf Mindestsicherung gegeben.

Jetzt wollen die von mir einen Einkommensnachweis, Vermögensaufstellung etc. - das hat ja mit mir gar nichts zu tun.

Wie schaut das rechtlich aus?

Danke schon im voraus für eure Antworten[/u]



selina
Beiträge: 86
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Beitrag von selina » 12.01.2012, 21:00

Hier wird zu beweisen sein, dass es sich um keine Lebenspartnerschaft handelt, sondern rein um eine WG.
Haben Sie mit Ihrem Mitbewohner einen Untermietvertrag geschlosssen (so Sie der Hauptmieter der Whg. sind)?
Das wäre schon ein erster Hinweis auf eine reine WG.

Schlecht schauts natürlich aus, wenn der Mitbewohner auch der Vater Ihres Kindes ist, da Sie ja unter dem Pseudonym 'Mutter' posten.

Mutter1
Beiträge: 55
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von Mutter1 » 14.01.2012, 15:56

also

1.) meine Kinder sind definitiv von einem anderen Vater

2.) lasse ich meinem Mitbewohner in meiner Eigentumswohnung gegen Beteiligung an den Betriebskosten wohnen, da er zu wenig Einkünfte für eine eigene Wohnung hat - sollen wir da eventuell einen Mietvertrag machen der wäre ja dann aber wieder zu versteuern? - obwohl er ja keine Miete zahlt sondern nur einen Teil der Betriebskosten).

Bitte um Rat - danke

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