Anfrage: Glücksspiel oder Versteigerung?
Verfasst: 11.01.2012, 10:38
Ich hoffe, jemand hier kann mir bei meiner Anfrage weiterhelfen:
Grundsätzlich geht es um eine Idee, bei der ich mir leider nicht sicher bin, in welchen rechtlichen Bereich diese fällt bzw. ob sie so durchführbar ist.
Es geht um ein Portal auf dem man Produkte / Aktionen "ersteigern" kann. Allerdings nicht im klassischen Sinne, sondern es sollte so funktionieren, dass jene Person des Zuschlag erhält, die den alleinstehend geringsten Betrag als erstes überweist.
z.B. Es gibt eine festgesetzte Grenze zwischen 5 und 20 Euro. Innerhalb dieser können die Leute überweisen. 10 überweisen 5,00 Euro. 20 6,30. Wieder 20 überweisen 12 Euro. 1 Person überweist 10,34 und eine weitere Person 9,85. Den Zuschlag würde nun jene Person erhalten, die 9,85 Euro überwiesen hat, da es sich dabei um die alleinstehend geringste Summe handelt.
Ist dieses Vorgehen überhaupt möglich oder fällt das unter Glücksspiel? Meiner Meinung nach nicht, da die Personen ja selbst entscheiden können, welche Summe sie überweisen und wie oft sie überweisen (d.h. theoretisch könnte jemand auch jeden einzelnen Betrag zwischen 5 und 20 Euro überweisen und sich somit den Zuschlag sichern)
Bevor die Frage auftaucht was passiert, wenn zwei den gleichen Betrag haben sollten: Es geht um Datum und Zeit - wer als erstes überweist bekommt den Zuschlag (betrifft aber nur den Fall wenn es die gleiche Summe war)
Ich hoffe jemand kennt sich hier aus. Eine Möglichkeit wäre ja auch noch, die bereits gezahlten Beträge anzuzeigen - oder wäre das wieder eine Bevorzugung der "später Überweisenden"?
Danke und schöne Grüße!
PS: Was ich vergessen habe: Die Zahlungseingänge und der Ablauf würden von einem Notar beaufsichtigt werden, ändert das was?
Grundsätzlich geht es um eine Idee, bei der ich mir leider nicht sicher bin, in welchen rechtlichen Bereich diese fällt bzw. ob sie so durchführbar ist.
Es geht um ein Portal auf dem man Produkte / Aktionen "ersteigern" kann. Allerdings nicht im klassischen Sinne, sondern es sollte so funktionieren, dass jene Person des Zuschlag erhält, die den alleinstehend geringsten Betrag als erstes überweist.
z.B. Es gibt eine festgesetzte Grenze zwischen 5 und 20 Euro. Innerhalb dieser können die Leute überweisen. 10 überweisen 5,00 Euro. 20 6,30. Wieder 20 überweisen 12 Euro. 1 Person überweist 10,34 und eine weitere Person 9,85. Den Zuschlag würde nun jene Person erhalten, die 9,85 Euro überwiesen hat, da es sich dabei um die alleinstehend geringste Summe handelt.
Ist dieses Vorgehen überhaupt möglich oder fällt das unter Glücksspiel? Meiner Meinung nach nicht, da die Personen ja selbst entscheiden können, welche Summe sie überweisen und wie oft sie überweisen (d.h. theoretisch könnte jemand auch jeden einzelnen Betrag zwischen 5 und 20 Euro überweisen und sich somit den Zuschlag sichern)
Bevor die Frage auftaucht was passiert, wenn zwei den gleichen Betrag haben sollten: Es geht um Datum und Zeit - wer als erstes überweist bekommt den Zuschlag (betrifft aber nur den Fall wenn es die gleiche Summe war)
Ich hoffe jemand kennt sich hier aus. Eine Möglichkeit wäre ja auch noch, die bereits gezahlten Beträge anzuzeigen - oder wäre das wieder eine Bevorzugung der "später Überweisenden"?
Danke und schöne Grüße!
PS: Was ich vergessen habe: Die Zahlungseingänge und der Ablauf würden von einem Notar beaufsichtigt werden, ändert das was?