Die Versicherungsagentur der D.A.S wurde bezüglich ihrer Rechtsschutzversicherung vom Oberlandesgericht in München abgemahnt. Darin war eine unverständliche Klausel, die es den Versicherungsnehmern nicht ermöglichte bei einer Falschberatung von Bankgeschäften die Versicherung in Anspruch zu nehmen und rechtliche Schritte zu gehen.
Die Verbraucherzentrale NRW klagte und gewann den Prozess, da die D.A.S dafür Sorge tragen muss, ihre Konditionen zu definieren und verständlich zu formulieren.. Richtig so!
Urteil gegen Rechtschutzversicherung D.A.S
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