Pferdekauf
Pferdekauf
Hat ein Verkäufer das Recht einen Verkauf rechtlich als ungültig zu bezeichnen, wenn er nach zwei Monaten draufkommt, dass eine andere Person das "Vorkaufsrecht" gehabt hätte? Wenn ja, muß er für die entstandenen Kosten des Käufers aufkommen?
RE: Pferdekauf
nein - wenn verkauft und übergeben wurde ist der eigentumserwerb vollzogen. der verkäufer kann nur gegenüber dem nicht zum zug gekommenen vorkaufsberechtigten schadenersatzpflichtig werden.
etwas anderes würde nur gelten, wenn er den kaufvertrag mit Ihnen unter hinweis auf das vorkaufsrecht bedingt abgeschlossen hätte.
etwas anderes würde nur gelten, wenn er den kaufvertrag mit Ihnen unter hinweis auf das vorkaufsrecht bedingt abgeschlossen hätte.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste