Letzte Zahlungsaufforderung, ohne vorherige Verständigung!
Verfasst: 21.12.2011, 04:26
Guten Morgen,
Folgender Sachverhalt:
Ich habe meinen Vertrag bei A1 Anfang Juni schriftlich gekündigt! Der Vertrag lief allerdings noch 3 Monate weiter. Ich habe jedoch nie mehr eine schriftliche Rechnung (nur Online) bekommen, auch niemals eine schriftliche Mahnung.
Die Beträge von
79,85;
68,75;
89,63;
und 11,76 € konnten nicht von meinem Konto abgebucht werden da es zu diesen Zeitpunkten nicht gedeckt war. zuletzt am 29.8.2011. In der Zwischenzeit wurde ich auch allerdings nie von A1 benachrichtigt (Mahnung, Zahlungsaufforderung).
Heute am 20.12 bekomme ich ein schreiben (Datum 19.12) von der Rechtsabteilung der Intrum Justitia mit folgendem Inhalt:
Letzte Zahlungssauforderung vor Anwaltsübergabe. Hauptbetrag: 238,23 Inkassokosten laut Bundesgesetzblatt: 189,33
Um die Kosten nicht nochmal unnötig nach oben zu treiben, fordern wir Sie deshalb auf, die offene Forderung SOFORT zur Anweisung zu bringen. Sollten sie auch diese letzte Frist wieder ungenützt verstreichen lassen und die Zahlung der offenen Forderung nicht binnen längstens 5 Tagen auf unserem Konto aufscheinen, werden wir ohne weitere Verständigung zusammen mit unserem Anwalt alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.
Nun ich habe heute bei A1 direkt im Shop die Rechnung von A1 bezahlt, die geben jedoch keine Auskunft bzw. verweisen auf die Buchhaltung von A1 zwecks der Inkassokosten. Dort angerufen, und gesagt was Sache ist, und natürlich können die auch nichts machen bezüglich der Kosten die durch das Inkassobüro entstanden sind.
Welche Möglichkeiten hab ich ? 189,33 das dieses Büro mir einen Brief schreibt ohne jegliche vorherige Verständigung finde ich absolut nicht angemessen und übertrieben!
Kann ich mich gegen die meiner Meinung nach viel zu überhöhten Kosten von 189,33 € wehren?
Wie kann ich am besten vorgehen.
Vielen Dank im vorraus für jede Hilfeleistung!
Danke!
Folgender Sachverhalt:
Ich habe meinen Vertrag bei A1 Anfang Juni schriftlich gekündigt! Der Vertrag lief allerdings noch 3 Monate weiter. Ich habe jedoch nie mehr eine schriftliche Rechnung (nur Online) bekommen, auch niemals eine schriftliche Mahnung.
Die Beträge von
79,85;
68,75;
89,63;
und 11,76 € konnten nicht von meinem Konto abgebucht werden da es zu diesen Zeitpunkten nicht gedeckt war. zuletzt am 29.8.2011. In der Zwischenzeit wurde ich auch allerdings nie von A1 benachrichtigt (Mahnung, Zahlungsaufforderung).
Heute am 20.12 bekomme ich ein schreiben (Datum 19.12) von der Rechtsabteilung der Intrum Justitia mit folgendem Inhalt:
Letzte Zahlungssauforderung vor Anwaltsübergabe. Hauptbetrag: 238,23 Inkassokosten laut Bundesgesetzblatt: 189,33
Um die Kosten nicht nochmal unnötig nach oben zu treiben, fordern wir Sie deshalb auf, die offene Forderung SOFORT zur Anweisung zu bringen. Sollten sie auch diese letzte Frist wieder ungenützt verstreichen lassen und die Zahlung der offenen Forderung nicht binnen längstens 5 Tagen auf unserem Konto aufscheinen, werden wir ohne weitere Verständigung zusammen mit unserem Anwalt alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.
Nun ich habe heute bei A1 direkt im Shop die Rechnung von A1 bezahlt, die geben jedoch keine Auskunft bzw. verweisen auf die Buchhaltung von A1 zwecks der Inkassokosten. Dort angerufen, und gesagt was Sache ist, und natürlich können die auch nichts machen bezüglich der Kosten die durch das Inkassobüro entstanden sind.
Welche Möglichkeiten hab ich ? 189,33 das dieses Büro mir einen Brief schreibt ohne jegliche vorherige Verständigung finde ich absolut nicht angemessen und übertrieben!
Kann ich mich gegen die meiner Meinung nach viel zu überhöhten Kosten von 189,33 € wehren?
Wie kann ich am besten vorgehen.
Vielen Dank im vorraus für jede Hilfeleistung!
Danke!