Hallo,
meine Frage:
wenn ich etwas mit Eigentumsvorbehalt verkaufen möchte und in den AGB des Käufers steht: Der Lieferant überträgt mit der Übergabe der Ware vorbehaltlos das volle Eigentum - was gilt dann im Streitfall?
Da es in unserer Branche üblich ist mit Eigentumsvorbehalt zu handeln wundert mich dieser Eintrag in den AGB des Käufers.
Ausschluss Eigentumsvorbehalt in AGB
RE: Ausschluss Eigentumsvorbehalt in AGB
wenn beide PArteien der Meinung waren, daß sie sich über alle Punkte einig waren handelt es sich um einen Dissens über Nebenpunkte. Hier zählt der objektive Parteienwille. Leider fehlen mir ein paar Fakten um sagen zu können was PArteienwille ist. Im Zweifel ist Restgültigkeit des Vertrages anzunehmen und es gilt eigentumsübergang bei Übergabe der Vertragsobjektes.
Wenn eine Partei nicht der Meinung war sich geeinigt zu haben, ist der Vertrag nichtig.
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
Wenn eine Partei nicht der Meinung war sich geeinigt zu haben, ist der Vertrag nichtig.
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
RE: Ausschluss Eigentumsvorbehalt in AGB
was ich vergessen habe: es bleibt zu prüfen ob diese Klausel der AGB gültig ist. Dies hängt einerseits davon ab ob KSchG gilt bzw. ob die Klausel uU überraschend war.
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
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