Diebstahl §127 Urteil?
Verfasst: 15.12.2011, 11:30
Hallo zusammen
ich bin neu hier. Eigentlich wohne ich in der Schweiz, habe es nun aber bald mit einer Gerichtsverhandlung im Liechtenstein zu tun. Und die haben das Österreichische Recht. Daher wende ich mich an euch.
Es ist so: Ich hatte eine WG mit einer Mitbewohnerin und Kollegin. Nachdem sie drei Monate keine Miete gezahlt hat, sind wir fristlos rausgeflogen. Wir haben jeweils die Hälfte direkt an den Vermieter gezahlt. Ich habe durch die solidarische Haftung ihren ganzen Teil der Miete begleichen müssen. Ich habe darauf hin mit ihr einen Darlehensvertrag abgeschlossen über ihre Miete und sie hat mir unterschrieben, und versichert mir ihren Teil der Miete in Raten zurückzuzahlen. Bis heute habe ich aber keinen Rappen oder Cent gesehen!
Während der Zeit in der ich mit ihr zusammen wohnte, sind immer wieder Bankomatbezüge von meinem Konto mit meiner Karte gemacht worden, die ich nicht sein konnte!
Dies kann ich auch in zwei Fällen beweisen...
Ich habe bei der Polizei einen Strafantrag auf Unbekannt erstellt.
Nach etlichem Hin und Her zwischen Regierungen und Staatsanwaltschaften, kam nun vor zwei Wochen die Einladung vom Gericht für eine Zeugenaussage.
Zur Info: Ich habe den PIN in meinem Ordner abgelegt, dieser aber nicht in meinem Zimmer gehabt. Auch musste man den Ordner durchwühlen, um diesen Brief zu finden.
Nun ist sie wegen Diebstahls angeklagt.
Im Nachhinein habe ich erfahren, dass sie auch beim Vorvermieter 8 Monatsmieten nicht gezahlt hat, dass sie keine Arbeit hatte zu dieser Zeit und das sie wahrscheinlich eine grosse Geldnot hatte. Allerdings hat sie mich dazu nie angesprochen... Auch hat sie, bevor sie mit mir die WG gründete gearbeitet, dies kann ich auch bezeugen.
Nun lässt mich dieser Fall nicht mehr los, und ich frage euch mit was für einem Urteil sie rechnen muss für diese Bankomatbezüge...? Es handelt sich insgesamt um ca. 2000 SFr. umgerechnet ca. 1600 Euro.
Herzlichen Dank für eure Informationen.
Gruss
Duplo
ich bin neu hier. Eigentlich wohne ich in der Schweiz, habe es nun aber bald mit einer Gerichtsverhandlung im Liechtenstein zu tun. Und die haben das Österreichische Recht. Daher wende ich mich an euch.
Es ist so: Ich hatte eine WG mit einer Mitbewohnerin und Kollegin. Nachdem sie drei Monate keine Miete gezahlt hat, sind wir fristlos rausgeflogen. Wir haben jeweils die Hälfte direkt an den Vermieter gezahlt. Ich habe durch die solidarische Haftung ihren ganzen Teil der Miete begleichen müssen. Ich habe darauf hin mit ihr einen Darlehensvertrag abgeschlossen über ihre Miete und sie hat mir unterschrieben, und versichert mir ihren Teil der Miete in Raten zurückzuzahlen. Bis heute habe ich aber keinen Rappen oder Cent gesehen!
Während der Zeit in der ich mit ihr zusammen wohnte, sind immer wieder Bankomatbezüge von meinem Konto mit meiner Karte gemacht worden, die ich nicht sein konnte!
Dies kann ich auch in zwei Fällen beweisen...
Ich habe bei der Polizei einen Strafantrag auf Unbekannt erstellt.
Nach etlichem Hin und Her zwischen Regierungen und Staatsanwaltschaften, kam nun vor zwei Wochen die Einladung vom Gericht für eine Zeugenaussage.
Zur Info: Ich habe den PIN in meinem Ordner abgelegt, dieser aber nicht in meinem Zimmer gehabt. Auch musste man den Ordner durchwühlen, um diesen Brief zu finden.
Nun ist sie wegen Diebstahls angeklagt.
Im Nachhinein habe ich erfahren, dass sie auch beim Vorvermieter 8 Monatsmieten nicht gezahlt hat, dass sie keine Arbeit hatte zu dieser Zeit und das sie wahrscheinlich eine grosse Geldnot hatte. Allerdings hat sie mich dazu nie angesprochen... Auch hat sie, bevor sie mit mir die WG gründete gearbeitet, dies kann ich auch bezeugen.
Nun lässt mich dieser Fall nicht mehr los, und ich frage euch mit was für einem Urteil sie rechnen muss für diese Bankomatbezüge...? Es handelt sich insgesamt um ca. 2000 SFr. umgerechnet ca. 1600 Euro.
Herzlichen Dank für eure Informationen.
Gruss
Duplo