Gewährleistung für Private

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Hope
Beiträge: 3
Registriert: 03.12.2011, 20:17

Gewährleistung für Private

Beitrag von Hope » 03.12.2011, 20:21

Hallo!
Ich heiße Peter und möchte mich in diesem Forum nach folgendem rechtlichen Sachverhalt erkundigen:
Wenn eine Privatperson etwas an eine andere Privatperson verkauf (z.B. ein Boot), der Käufer das zu kaufende Objekt besichtigt und für gut befindet und man sich auf einen Kaufpreis einigt, ist es dann relevant, die Garantie und Gewährleistung explizit auszuschließen (wie man das ja z.B. bei Ebay immer liest)? Oder ist das obsolet?
Danke
Peter



MG
Beiträge: 1501
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 05.12.2011, 17:37

Wenn die Gewährleistung nicht explizit eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde, dann gilt sie auch zwischen Privatpersonen!

mfG
RA Michael Gruner

Hope
Beiträge: 3
Registriert: 03.12.2011, 20:17

Beitrag von Hope » 06.12.2011, 18:02

Danke. Heisst das, dass ich wie ein gewerblicher Händler z.B. eines Autos zur Gewährleistung herangezogen werden kann? Also 1 oder 2 Jahre lang? Und was fällt da genau darunter?
Wenn nach, sagen wir mal 3 Monaten ein Teil des Motors kaputt wird (Lichtmaschine), muss ich diese dann auf meine Kosten ersetzen?
Danke
Peter

Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 12.12.2011, 02:33

Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Güter beträgt zwei Jahre und bedeutet, dass man für die im Kaufvertrag ausgemachten Bedingungen geradezustehen hat.

Sie müssten also entweder den Mangel beheben oder beheben lassen, den Kaufpreis mindern oder den Vertrag wandeln, falls keine Reparatur möglich ist, weil eine nicht mehr funktionierende Lichtmaschine einen erheblichen Mangel bei einem Auto bedeutet.

Ein gewerblicher Händler kann gegenüber einem Konsumenten das Gewährleistungsrecht nicht rechtswirksam ausschließen, was dem Sinn und Zweck des Konsumentschutzgesetzes entspricht.

Bei Gebrauchtfahrzeugen wird deshalb zwischen Privaten aufgrund der vielen Unwägbarkeiten die Gewährleistung meistens ausgeschlossen, frei nach dem Motto "wer weiß, dass er über den Tisch gezogen wird, wird nicht über den Tisch gezogen"...

Hope
Beiträge: 3
Registriert: 03.12.2011, 20:17

Beitrag von Hope » 12.12.2011, 18:50

Besten Dank. Also jedenfalls die Gewährleistung ausschliessen.
Peter

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 210 Gäste