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Haftung für Bruder

Verfasst: 02.12.2011, 20:51
von schanzenpeter
Hallo, Bruder einer Bekannten kommt aus dem Gefängnis und hat noch keinen ordentlichen Wohnsitz. Die Bekannte, meldet ihn vorübergehend im Haus, in dem sie mit ihrem Gatten wohnt an, damit Behördenbriefe ordentlich zugestellt werden können. ein Gerichts-RSb Brief an den Bruder wird vom Gatten der Schwester angenommen (Verhältnis zum Empfänger ist Schwager) und von der Schwester geöffnet, da Knacki irgendwo. Es geht um eine Zahlungsaufforderungvon ca 3000,00. Bekannte ruft bei Gericht an, dass Bruder keinerlei Einkommen hat und nicht bezahlen kann. Gericht sagt, dann haften Sie für die Schulden, da sie ihn bei sich aufgenommen haben. Sie hat Befürchtung, dass noch mehr Forderungen kommen werden. Ich kann das nicht glauben, dass man haftet, weil wer bein jemand gemeldet ist.
Bitte um Expertenauskunft.

Verfasst: 03.12.2011, 01:03
von Hank
Es wird auf den Rechtsgrund der Forderung ankommen, weil nur zur Abschreckung gibt das Gericht an sich keine solche Auskunft - Regressforderungen, Bürgschaften... - man müsste sich also die Unterlagen und den Sachverhalt genau anschauen, weil grundlos kann in einem Rechtsstaat niemand zu einer Zahlung verpflichtet werden. Sie müssten also den Fall schon etwas genauer beschreiben...

Verfasst: 03.12.2011, 13:44
von schanzenpeter
da in dem Gerichtsbrief nur eine AKtenzahl angegeben ist, wissen die Eheleute nicht, worum es geht. Sie vermuten ziemlich sicher, dass es eine alte Mietschuld ist, da der Bruder während des mehrjährigen Gefängnisaufenthalts die Wohnung nicht gekündigt hatte, aber keine Miete bezahlen konnte. Die Wohnung wurde inzwischen vom Vermieter gekündigt.
Dass es diese Forderung gibt, weiß man. Ob es die gegenständliche ist, ist nicht sicher.

Verfasst: 12.12.2011, 02:44
von Hank
Eine Mietzinsnachforderung von anno dunnemals wird es eher nicht sein, weil bereits ein einmonatiger Mietrückstand einen Kündigungsgrund darstellt und welcher Vermieter wartet einige Jahre auf die Miete?

Es gibt auch so etwas wie Schadensminderungspflicht, d.h. der Vermieter, der weiß, dass der Mieter einsitzt, kann nicht solange zuwarten bis ein anständig hoher Betrag zum Einklagen beisammen ist.

Vielleicht hat die Schwester irgendwas mitunterschrieben und weiß es nicht nur mehr?