Müssen wir die AGBs verstehen um sie zu akzeptieren?
Müssen wir die AGBs verstehen um sie zu akzeptieren?
Gibt es im allgemeinen AGB-Recht eine Klausel, das wir, die Unterzeichner der AGBs, verstehen MÜSSEN was darin steht um den Vertrag zu akzeptieren? Und wie beweisst man das man nicht darauf hingewiesen wurde das man diese Klausel aktzeptieren MUSS? Sind dann nicht immer die Schuld (Kausal geschrieben) die das Gesetz verstanden haben es aber nicht mündlich bzw. schriftlich weitergegeben haben und explizit darauf hingewiesen haben?
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- Registriert: 02.02.2011, 16:48
Gerade im Konsumentenschutzgesetz wird auf die schwächere Position des Konsumenten auch in puncto Sachverstand gegenüber dem Unternehmer besondere Rücksicht genommen.
Je nachdem wie der Vertrag zustande gekommen ist, gibt es verschiedene Rücktrittsmöglichkeiten, besonders bei Internetgeschäften (Fernnabsatz), wenn die Informationspflicht vom Unternehmer im Rahmen seiner vertraglichen Nebenpflichten nicht sorgfältig wahrgenommen wurde.
Bei Verträgen kommt es allerdings nicht auf Verständnis, sondern auf den Willen der Vertragspartner an, der übereinstimmen muss damit man sich eben "verträgt".
Und wenn beide Vertragspartner Unternehmer sind, gibt's gem. HGB überhaupt keine Ausreden mehr in puncto "nicht verstanden haben" - entweder man ist ein ordentlicher Kaufmann oder nicht.
Gegen die Kapriolen des menschlichen Gehirns kann auch das Recht nicht mehr als Vertragsauslegungsregeln und Sittenwidrigkeitsklauseln oder Vertragsanfechtung wegen Irrtum, Täuschung oder Nötigung anbieten.
Klauseln und Gesetze und einschlägige Urteile gibt also schon mehr als genug, wahrscheinlich sogar zu viele.
Beweise sind das Um & Auf in der Juristik - jeder muss im Zivilprozess die für ihn günstigen Umstände nach den gesetzlichen Beweislastregeln beweisen und gut begründen, sonst kriegt man seine Ansprüche nicht durch.
Im Strafrecht heißt es "im Zweifel für den Angeklagten", z.B. weil dieser nicht zurechnungsfähig ist...
Je nachdem wie der Vertrag zustande gekommen ist, gibt es verschiedene Rücktrittsmöglichkeiten, besonders bei Internetgeschäften (Fernnabsatz), wenn die Informationspflicht vom Unternehmer im Rahmen seiner vertraglichen Nebenpflichten nicht sorgfältig wahrgenommen wurde.
Bei Verträgen kommt es allerdings nicht auf Verständnis, sondern auf den Willen der Vertragspartner an, der übereinstimmen muss damit man sich eben "verträgt".
Und wenn beide Vertragspartner Unternehmer sind, gibt's gem. HGB überhaupt keine Ausreden mehr in puncto "nicht verstanden haben" - entweder man ist ein ordentlicher Kaufmann oder nicht.
Gegen die Kapriolen des menschlichen Gehirns kann auch das Recht nicht mehr als Vertragsauslegungsregeln und Sittenwidrigkeitsklauseln oder Vertragsanfechtung wegen Irrtum, Täuschung oder Nötigung anbieten.
Klauseln und Gesetze und einschlägige Urteile gibt also schon mehr als genug, wahrscheinlich sogar zu viele.
Beweise sind das Um & Auf in der Juristik - jeder muss im Zivilprozess die für ihn günstigen Umstände nach den gesetzlichen Beweislastregeln beweisen und gut begründen, sonst kriegt man seine Ansprüche nicht durch.
Im Strafrecht heißt es "im Zweifel für den Angeklagten", z.B. weil dieser nicht zurechnungsfähig ist...
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