Wirtschaftsprüfung - Normierung Dauer der Abschlussprüfung
Verfasst: 26.11.2011, 17:00
Die maximale/minimale Dauer der Abschlussprüfung eines österreichischen Konzernabschlusses ist im österreichischen Gesetz mE nicht eindeutig normiert, jedoch durch die maximale Dauer der Aufstellung des Konzernabschlusses und die Feststellung begrenzt.
Aufstellung: max. innerhalb von 5 Monaten. § 244 (1) UGB iVm § 222 (1) UGB.
Feststellung in ordentlicher Hauptversammlung: spätester Termin innerhalb von 8 Monaten. § 104 (1) AktG. Informationen (Konzernabschluss uws...) für die Teilnehmer der HV müssen 21 Tage vorher bereitliegen.
Meine Frage ist jetzt: Kann die Abschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht des Aufsichtsrates lt. § 96 (2) AktG gleichzeitig stattfinden?
Wenn nein: dann hätte AR wieder maximal 2 Monate Zeit -> max. Dauer für die Abschlussprüfung 10 Tage
Wenn ja: Wie soll er berichten, wenn der Abschluss noch nicht fertig geprüft ist.
Können meine Ansätze stimmen, oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Aufstellung: max. innerhalb von 5 Monaten. § 244 (1) UGB iVm § 222 (1) UGB.
Feststellung in ordentlicher Hauptversammlung: spätester Termin innerhalb von 8 Monaten. § 104 (1) AktG. Informationen (Konzernabschluss uws...) für die Teilnehmer der HV müssen 21 Tage vorher bereitliegen.
Meine Frage ist jetzt: Kann die Abschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht des Aufsichtsrates lt. § 96 (2) AktG gleichzeitig stattfinden?
Wenn nein: dann hätte AR wieder maximal 2 Monate Zeit -> max. Dauer für die Abschlussprüfung 10 Tage
Wenn ja: Wie soll er berichten, wenn der Abschluss noch nicht fertig geprüft ist.
Können meine Ansätze stimmen, oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?