StudHG/Rechte d.Heimträgers/unangekündigter Zutritt erlaubt?
Verfasst: 24.11.2011, 01:50
Meine Frage bezieht sich auf das [b]StudHG[/b] - insbesondere auf die Rechte des Heimträgers!
[b][color=red]
MEINE FRAGE: Ist es dem Heimträger (Heimverwaltung) erlaubt, sich unangekündigt Zutritt zum Studentenheimzimmer zu verschaffen? (wenn keine Gefahr in Verzug & keine Vorankündigung!)[/color][/b]
In § 6. StudHG Rechte und Pflichten der Heimbewohner habe ich nur folgendes gefunden: "Für Reinigungs- oder Reparaturarbeiten ist der Zutritt für vom Heimträger bevollmächtigte Personen nach vorheriger Ankündigung zu gewähren."
Bitte um Info, ich habe diesen Fall leider schon des öfteren selbst erlebt & auch in den Heimstatuen & Heimordnungen keine gesonderte Erläuterung diesbezüglich gefunden, nur dass das StudHG hier zur Anwendung kommt!
VIELEN DANK!
[b][color=red]
MEINE FRAGE: Ist es dem Heimträger (Heimverwaltung) erlaubt, sich unangekündigt Zutritt zum Studentenheimzimmer zu verschaffen? (wenn keine Gefahr in Verzug & keine Vorankündigung!)[/color][/b]
In § 6. StudHG Rechte und Pflichten der Heimbewohner habe ich nur folgendes gefunden: "Für Reinigungs- oder Reparaturarbeiten ist der Zutritt für vom Heimträger bevollmächtigte Personen nach vorheriger Ankündigung zu gewähren."
Bitte um Info, ich habe diesen Fall leider schon des öfteren selbst erlebt & auch in den Heimstatuen & Heimordnungen keine gesonderte Erläuterung diesbezüglich gefunden, nur dass das StudHG hier zur Anwendung kommt!
VIELEN DANK!