Autounfall in der Schweiz

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JUSLINE
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Autounfall in der Schweiz

Beitrag von JUSLINE » 29.11.2004, 15:41

Mein Mann hatte Anfang November einen Autounfall in der Schweiz.

Ein LKW hat ihn in einer zweispurigen Linkskurve (mein Mann außen, LKW innen) von der Seite gerammt und ca. 60 m vor sich her geschoben.



Mein Mann hatte anfangs nur leichte Kopfschmerzen und einen Schock. Da die Kopfschmerzen unerträglich wurden, suchte er am nächsten Morgen sofort eine Ärztin auf. Diese ließ ihn nicht mal mehr als Beifahrer mit dem Auto nachhause (Österreich) fahren, daher wurde ein Flug organisiert.

Er war jetzt 12 Tage im Krankenstand (nicht im Krankenhaus).

Er hat nach wie vor Schmerzen, arbeitet jedoch wieder.



Meine Frage: Wie kann Anspruch auf Schmerzensgeld gestellt werden und wie hoch darf diese Forderung sein?



Ich ersuche um Auskunft



Danke



DorisMihokovic
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RE: Autounfall in der Schweiz

Beitrag von DorisMihokovic » 29.11.2004, 18:15

Ich gehe davon aus, dass im Hinblick auf den Sachschaden bereits eine Versicherungsmeldung erfolgt ist. Wenden Sie sich daher an Ihren KFZ-Haftpflichtversicherer und erweitern Sie Ihre Schadensmeldung um den Personenschaden (Verletzungen). Da noch Folgeschaeden eintreten koennen, kann/sollte zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgueltige Summe festgelegt werden.

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JUSLINE
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RE: Autounfall in der Schweiz

Beitrag von JUSLINE » 29.11.2004, 18:39

Das Unfallauto/Firmenauto ist ein Leasingfahrzeug. Die Haftpflichtversicherung übernimmt daher die Meldung/Anzeige für das Schmerzensgeld nicht.



Daher ersuche ich um Auskunft wie das ganze jetzt vor sich geht.



Danke

DorisMihokovic
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RE: Autounfall in der Schweiz

Beitrag von DorisMihokovic » 29.11.2004, 22:22

Es muss eine Schadensakte geben. Ihr Haftpflichtversicherer (gleichgueltig, ob Leasingfahrzeug oder eigenes KFZ) bezahlt Ihnen bzw. Mann nicht das Schmerzensgeld, sollte aber die Schadensabwicklung (Sach- PLUS Personenschaden) mit dem gegnerischen Versicherer durchfuehren. Wenn es ein Dienstunfall war, sollte der Arbeitgeber Ihres Mannes bei der Durchsetzung seiner Ansprueche behilflich sein. Wenn Sie Mitglied bei einem Autofahrerclub wie OEAMTC/ARBOE sind, koennen Sie sich um weitere Informationen dorthin wenden.

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