Ermittlung Schmerzensgeld

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Thomas Koeppen
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Ermittlung Schmerzensgeld

Beitrag von Thomas Koeppen » 22.11.2011, 21:44

Hallo,
ich hatte einen Unfall. Mit der Versicherung des Unfallgegners konnte ich mich über die Höhe des Sachschadens einigen. Schwierigkeiten gibt es beim Schmerzensgeld. Die Höhe an sich ist unstreitig. Es bestehen aber unterschiedliche Auffassungen darüber, ob das Schmerzensgeld quotal aufgrund eines Mitverschuldens aufgeteilt wird oder nicht. Dass dies beim Sachschaden gemacht wird, ist mir klar. Allerdings liest man einmal, dass eine quotale Aufteilung beim Schmerzensgeld nicht erfolgt, ein anderes Mal liest man das Gegenteil. Was ist nun richtig?



MG
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Beitrag von MG » 23.11.2011, 05:31

Schmerzengeld wird bei Mitverschulden entsprechend 'gekürzt'. Wo liest man etwas Anderes?

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