Posthinterlegung eines RsB

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funfair
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Posthinterlegung eines RsB

Beitrag von funfair » 13.11.2011, 08:39

Was passiert eigentlich, wenn man einen RsB-Brief von der Post nicht abholt, der von einem BG stammt, man aber den Verdacht hat um was es sich handeln könnte?
Also keine Ladung zu einer Verhandlung...

Hat man dann mit Konsequenzen zu rechnen?



Officer01
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Beitrag von Officer01 » 13.11.2011, 17:59

Ein nicht abgeholter Rückscheinbrief gilt mit dem Tag der Hinterlegung bei der Post als ordnungsgemäß zugestellt (außer man kann glaubhaft machen, dass man längere Zeit nicht zu Hause war [Nachweis!]).

Somit beginnen ab dem Hinterlegungsdatum auch Fristen (Einspruch, Berufung, ...) zu laufen, welche dann natürlich verstreichen. Je nach dem, was im Rückscheinkuvert ist, kann es verschiedene Auswirkungen haben (Bei einem Bescheid verstreicht die Berufungsfrist, bei einem Ladungsbescheid muss man mit einer Vorführung oder Zwangsstrafe rechnen, etc.).

funfair
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Beitrag von funfair » 14.11.2011, 21:46

Danke für die Antwort...

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