Rufschädigung

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Pskyrunner
Beiträge: 1
Registriert: 08.11.2011, 12:03

Rufschädigung

Beitrag von Pskyrunner » 08.11.2011, 12:12

Hallo allerseits,
Ich habe eine Frage an euch, nachdem mir mit einer Klage gedroht wurde.

Ich habe einer Professorin meiner Lebensgefährtin eine Email geschrieben in der ich sie auf gewisse Vorgehensweisen ihrerseits hingewiesen habe und dass diese nicht in Ordnung seien.

Nun ist es so, dass diese Professorin diese Email dem Direktor weitergegeben hat und dieser Droht mir nun mit einer Klage wegen Rufschädigung.

Soweit mir bekannt ist es nur dann Rufschädigung, wenn ich öffentlich Gerüchte oder sonstiges über sie erzählen würde (sprich öffentlich ihren Ruf schädigen würden).
Nun ist es aber so, dass diese Email nicht an einen Verteiler sondern direkt an die Professorin ging.

Ist eine Klage auf Rufschädigung in diesem Fall überhaupt machbar?
Bzw hat der Direktor mit seiner Meinung, dass ich den Ruf dieser Professorin geschädigt habe recht?
Immerhin ging die Email wie gesagt direkt an die Professorin und nur sie konnte sie lesen.
Sie selbst hat diese dann weiter gegeben.

Danke schon im Voraus!



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 08.11.2011, 21:04

Das sind wahrscheinlich wieder die üblichen Drohgebärden - Sie haben recht:

Nur wenn gewisse Tatsachenbehauptungen in der Öffentlichkeit gestreut werden und dazu geeignet sind, das Ansehen der Person zu beschädigen, hat eine Anzeige wegen Ehrenbeleidigung/Üble Nachrede sowie einer Zivilklage wegen erlittener Kränkung überhaupt einen Sinn.

Falls also so ein Brief mit Ehren- und Verpflichtungserklärungs-Formularen bei Ihnen eintrudeln sollte, ignorieren. Sie sollten allerdings auch auf "Mundfunk" verzichten, weil das Gerücht wächst, indem es sich verbreitet...


Hank 8) 8) 8) 8)

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