Vollmacht_anwalt

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martin hansbruck
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Vollmacht_anwalt

Beitrag von martin hansbruck » 08.11.2011, 10:09

Guten Tag,

ich habe mal eine kurze Frage, was kann ein Anwalt mit einer Vollmacht machen ? - Kann ein Anwalt der eine Vollmacht von seinem Mandanten besitzt, grundsätzlich gegen seinen Interessen handeln (welche schriftlich vorliegen) ? wie weit kann hier ein Anwalt gehen ?

was soll man tun wenn man merkt oder die befürchtung hat das seine Interessen nicht mehr richtig vertreten werden ? - oder der Anwalt vielleicht in einem Intressenkonflikt ist ?

vielen dank im voraus



Hank
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Beitrag von Hank » 08.11.2011, 20:46

Also seinem Anwalt soll man auf jeden Fall vertrauen können, als juristischer Laie kann man aber ohnehin kaum abschätzen, ob ein Schritt richtig und wichtig ist oder eben nicht.

Beschränkte oder unbeschränkte Vollmachten können – eben wegen der damit verbundenen engen Vertrauensbeziehung – jederzeit vom Machtgeber, also von Ihnen, widerrufen werden.

Bei Gericht ist der Handlungsspielraum ohnehin durch den Fall selber und die Vorgaben der ZPO auf die Vornahme der für einen gewissen Fall gewöhnlichen Geschäfte eingeschränkt.

Zur Not könnten Sie noch bei der Standesaufsicht, der örtlichen Rechtsanwaltskammer nachfragen und sich ggf. auch beschweren.

Hank 8) 8) 8) 8) 8)

martin hansbruck
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Beitrag von martin hansbruck » 09.11.2011, 08:38

vielen dank für die Antwort,

das stimmt den Anwalt sollte man vertrauen,
es ist leidergottes ein Anwalt der Familie, und es
könnte sein dass sich intressen verschieben (dann nicht zu meinen Gunsten).
Deshalb will ich eher diplomatisch vorgehen, und diese Vollmacht nicht gleich
"Zerstückeln"

Ich habe meine Ansicht schriftlich deponiert, es besteht aber immer noch die Gefahr dass diese Ansichten durch die Vollmacht missbraucht werden.

Ist dies möglich (ich denke schon), wenn ja ist eine Beschwerde bei einer Rechtsanwaltskammer (vielen Dank für den Tipp!!) wirksam, und wie kann ich vorbeugend agieren - wie weit kann man eine Vollmacht missbrauchen - wo sind die Grenzen !

vielen vielen Dank !

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 10.11.2011, 23:23

Die Grenzen liegen da wo der Wille nicht mehr übereinstimmt, Sie haben ja einen Vertrag mit dem Anwalt. Sie müssen aber scheinbar auch mit dem Verhalten anderer Beteiligter rechnen - aber der Anwalt ist vielleicht auch in einer Zwickmühle, weil er es jedem recht machen soll.

Jus ist eine handlungsorientierte und lebensnahe Angelegenheit, d.h. es kommt immer auf die konkrete Situation, auf den konkreten Fall an, vor allem wenn familiäre Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Da braucht es "soziale Kompetenz" damit ein Ergebnis herauskommt, mit dem alle Beteiligten leben können, das ist mM die Kunst des Rechts.

Zwischen unerwünschtem Ergebnis und Missbrauch jedenfalls liegt die Bandbreite, letzteres müsste man erst einmal nachweisen. Ein neu betrauter Anwalt wiederum müsste sich erst in die ganzen Verhältnisse einarbeiten.

Aber für alles gibt es grundsätzlich Rechtsmittel, z.B. Irrtumsanfechtung, wenn man zu einer Fehlentscheidung veranlasst wurde.

Wichtig ist, dass man sich zu keiner Entscheidung drängen lässt, dass man weiss was man will und was einem wichtig ist, dass man ein Mensch bleibt und nicht wegen dem Mammon zum Zombie wird, oder?

Hank 8) 8) 8)

martin hansbruck
Beiträge: 3
Registriert: 08.11.2011, 10:02

Beitrag von martin hansbruck » 11.11.2011, 10:40

lieber Hank -

genau meine Meinung, vielen Dank für die Antwort


besten gruß

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