Wann komme ich zu meinem Geld?

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Shannon
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Registriert: 07.11.2011, 08:25

Wann komme ich zu meinem Geld?

Beitrag von Shannon » 07.11.2011, 08:45

Hallo

Ich hatte von Juni bis September eine Geschäftsbeziehung mit einem Herrn aus dem Tirol. Da es sich um eine Internetdienstleistung handelte, hatten wir nur schriftlich und telefonisch über das Internet Kontakt.

Es ging dabei um das Führen einer Online Plattform (Chat), wo mir Umsatzbeteiligung zugesichert wurde. Mitte September trennten wir uns und ich habe bis heute mein Geld noch nicht bekommen, das sind über 1700 €. Der Herr windet sich in Ausreden. Er hat eine Firma auf den Seychellen eröffnet und keine Abrechnungen gemacht, wahrscheinlich wegen der Steuer. Er wollte mir weismachen, dass er nur als Berater fungiert und diese Firma ihm nicht gehört. Als ich ihm das Gegenteil beweisen konnte, änderte er einfach den Firmennamen und behauptete, dass er selber kein Geld bekommen habe.

Ich habe natürlich Strafanzeige eingeleitet, habe aber Angst, dass der sich irgendwo absetzt. Ausserdem muss ich als Schweizerin beim Finanzamt Graz Umsatzsteuer abführen, was ich aber ohne Abrechnungen nicht kann. Auf meine Mails kommt keine Antwort.

Mir fehlt das Geld dringend und die Mühlen der Behörden laufen langsam. Was kann ich noch unternehmen, damit ich endlich zu meinem Geld komme?

LG



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 08.11.2011, 19:57

"Suche deinen Glauben dort wo du ihn gelassen hast" heißt ein alter Juristenspruch. Ich tät' sagen, Sie haben sich da wohl auf ein ziemlich windiges Geschäft eingelassen, auf die Schnelle wird eher nur mit viel Glück etwas möglich sein...

Strafanzeige schadet jedenfalls fast nie, vor allem wenn Sie sich auch als Privatbeteiligte angemeldet haben, weil die Geldsache dann im sog. Adähisonsverfahren gleichzeitig miterledigt wird. Wenn nicht, nachholen durch einfaches Bekanntgeben bei der Polizei/Staatsanwaltschaft.

Die Vorauszahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt ist 45 Tage nach Entstehen der Steuerschuld zu leisten, hängt aber wieder von der Besteuerungsart ab. Am besten mit dem Finanzamt verhandeln und sich zahlungswillig geben oder haben Sie eh' ein Guthaben?

In Österreich wird übrigens seit langer Zeit an eine Lösung gedacht ( Stichwort "Steuerreform"), bei der der Abzug der Vorsteuer hinfällig werden soll. Fällig soll die Umsatzsteuer erst beim Verkauf an den Endverbraucher werden, der ja eigentlich die gesamte Steuerlast tragen soll.

Damit will man den steigenden Vorsteuerbetrugsfällen Einhalt gebieten und die Steuerausfälle bei Insolvenz gering halten. Schwierig ist nur die Frage, ob es sich beim Käufer tatsächlich um ein Unternehmen, z.B. auf wie jener auf den Seychellen handelt.

Gruezi, Hank

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