Steuerfrage bei Vermietung einer Immobilie

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Isabella Sher Gill
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Steuerfrage bei Vermietung einer Immobilie

Beitrag von Isabella Sher Gill » 02.11.2011, 18:41

Ich möchte meine Eigentumswohnung vermieten und bin gerade dabei, die Einkommenssteuerbelastung zu ermitteln.
Ich habe schon erfahren, dass man ausgabenseitig auch eine AfA geltend machen kann, die offenbar vom damaligen Kaufpreis berechnet wird; nun habe ich die Wohnung aber nie "gekauft", sondern sie wurde mir im Zuge des Ehescheidungsverfahrens übertragen (der Kaufvertrag wurde 3 Monate vor Eheschließung von meinem Mann unterzeichnet - diesen Kaufvertrag besitze ich natürlich nicht, obwohl ich den Kaufpreis natürlich kenne).
Weiß jemand, von welchem Wert diese Abschreibung in meinem Fall kalkuliert wird bzw. ob -und wenn ja, wie - ich diesen Wert nachweisen muss?

Herzlichen Dank!



Hank
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Beitrag von Hank » 02.11.2011, 20:01

AfA meint Abschreibung für Abnutzung von Anlagen - wird also wohl das Wohnungsinventar gemeint sein und das wird ausgehend vom Anschaffungswert (lt. Buchhaltung) nach der Restnutzungsdauer bis auf den Erinnerungseuro abgeschrieben.

Für Immobilien gibt es beispielsweise den Einheitswert oder den Schätzwert zum Markt- oder Tageswert, aber keine AfA.

Isabella Sher Gill
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Beitrag von Isabella Sher Gill » 04.11.2011, 07:00

Sehr geehrter Hank,

bei Immobilien bedeutet AfA meines buchhalterischen Wissens nach immer noch Absetzung für Abnutzung, linear berechnet vom Anschaffungswert aufgeteilt auf 30 Jahre. Aber woher nehme ich bloß den Anschaffungswert ;-)

selina
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Beitrag von selina » 04.11.2011, 20:52

Isabella Sher Gill hat geschrieben: bei Immobilien bedeutet AfA meines buchhalterischen Wissens nach immer noch Absetzung für Abnutzung, linear berechnet vom Anschaffungswert aufgeteilt auf 30 Jahre.
Ist vollkommen richtig.
Aber woher nehme ich bloß den Anschaffungswert
Wenn der Kaufpreis der Wohnung bekannt ist würde ich diesen Wert ansetzen und eine schöne Excel-Tabelle, betitelt als Anlageverzeichnis, erstellen.
Meiner Meinung nach bist du damit auf der sicheren Seite.

Tschuri Cazzino
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Beitrag von Tschuri Cazzino » 18.11.2011, 21:57

Hank hat geschrieben:AfA meint Abschreibung für Abnutzung von Anlagen - wird also wohl das Wohnungsinventar gemeint sein und das wird ausgehend vom Anschaffungswert (lt. Buchhaltung) nach der Restnutzungsdauer bis auf den Erinnerungseuro abgeschrieben.

Für Immobilien gibt es beispielsweise den Einheitswert oder den Schätzwert zum Markt- oder Tageswert, aber keine AfA.
Ein echter Hank. Wieder mal eine offenkundige Falschauskunft. Selbstverständlich gibt es AfA für Immobilien. Bedauerlich, dass vom Forumsbetreiber nichts gegen diesen Troll unternommen wird.

selina
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Beitrag von selina » 19.11.2011, 01:00

@Tschuri Cazzino

Das war keine Falschaussage von User Hank:

Es ist tatsächlich auch das Inventar abzuschreiben, sofern etwas mitvermietet wurde, beispielsweise Einbauküche.
Auch Investitionen in die Wohnung (Türen, Böden, Boiler etc.) werden auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.[/quote]

Hank
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Beitrag von Hank » 20.11.2011, 20:35

...wobei man dazu sagen muss, dass es für selbstgenutzte Gebäude keine Gebäudeabschreibung gibt, dafür aber für vermietete, was ich nicht wußte.

Tschuri Cazzino
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Beitrag von Tschuri Cazzino » 21.11.2012, 20:36

selina hat geschrieben:@Tschuri Cazzino

Das war keine Falschaussage von User Hank:

Es ist tatsächlich auch das Inventar abzuschreiben, sofern etwas mitvermietet wurde, beispielsweise Einbauküche.
Auch Investitionen in die Wohnung (Türen, Böden, Boiler etc.) werden auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
[/quote]


Dass sich die Afa, wie Sie richtig festellen, AUCH auf das Inventar einer Immobilie bezieht, ändert nichts an dem Umstand, dass, wie z.B. hier nachzulesen http://ratgeber.immowelt.de/anlage/steu ... utzen.html, eine Afa für die Immobilie existiert, womit die Behauptung Hanks falsifiziert ist.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 22.11.2012, 11:51

@Tschuri Cazzino

Die Frage betrifft den österreichischen Rechtsbereich. Sie verweisen jedoch auf eine deutsche Website!

Was bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern maßgeblich bzw heranzuziehen ist, sowie die AfA-Bestimmungen sind in den §§ 6, 7 u 8 EStG abschließend geregelt.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 22.11.2012, 12:09

Unstrittig ist jedoch, dass es AfA auch für Immobilien gibt!!

Hank
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Beitrag von Hank » 27.01.2013, 01:43

Am Montag, 21.1. war in der Rechtspanorama-Beilage der "Presse" ein diesbezüglich interessanter Artikel unter der Überschrift "Abschreibung von Gebäuden reformbefürftig" zu lesen.

Danach soll die Afa einheitlich auf 4% angebhoben werden, damit die Vermieter steuerlich entlastet werden und dies sich positiv auf die Mietpreise auswirkt.

Bisher gab es bei außerbetrieblicher Vermietung 1,5 %, bei betrieblicher Vermietung je nach Nutzung 2% - 3% Afa pro Jahr.

Tschuri Cazzino
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Beitrag von Tschuri Cazzino » 23.05.2013, 16:58

Manannan hat geschrieben:@Tschuri Cazzino

Die Frage betrifft den österreichischen Rechtsbereich. Sie verweisen jedoch auf eine deutsche Website!

Was bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern maßgeblich bzw heranzuziehen ist, sowie die AfA-Bestimmungen sind in den §§ 6, 7 u 8 EStG abschließend geregelt.
Der Inhalt dieser in Deutschland gehosteten Website mit einer deutschen Domain-Endung bezog sich natürlich auf die österreichische Rechtslage, was mittlerweile aber nicht mehr ersichtlich ist, da die Seite offline ist.

Tschuri Cazzino
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Beitrag von Tschuri Cazzino » 23.05.2013, 17:01

Hubert Neubauer hat geschrieben:Unstrittig ist jedoch, dass es AfA auch für Immobilien gibt!!
Leider ist das nicht unstrittig in diesem Forum, weil einige User auch durch Fakten nicht zu überzeugen sind und weiterhin Standpunkte vertreten, deren Falschheit erwiesen ist.

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