Falsches Zugticket in der Schweiz - überzogen rigide Strafe

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buddha6
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Falsches Zugticket in der Schweiz - überzogen rigide Strafe

Beitrag von buddha6 » 01.11.2011, 21:59

Ich (Österreicher) habe in der Schweiz für eine SBB-Fahrt irrtümlich ein falsches Ticket entwertet und traf auf einen Kontrolleur. Dass es sich offensichtlich um keinen Vorsatz sondern um einen Irrtum handelte interessierte den Herren nicht (was, wie Internetrecherchen ergaben, dorten Usus zu sein scheint).
Da ich "ohne gültigen Fahrausweis angetroffen" wurde, wurde mir postalisch eine Rechnung mit Fahrpreis € 8,20 + Selbstkontrollzuschlag € 82,03 = € 82,03 und Androhung von € 30.- Mahnspesen zugesandt.
Das mag zwar juristisch korrekt sein, menschlich jedoch werte ich es als asoziale Abzocke.

Daher meine Frage: Was kann mir (mit Wohnsitz in Österreich) passieren, wenn ich nicht zahle?
Können die das exekutieren, und wenn ja wie?

mfg
b6



MG
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Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 02.11.2011, 07:35

Die Bahn koennte Sie in Oe klagen. Ob die diesen Aufwand betreiben, kann ich Ihnen nicht sagen. Versuchen Sie ueber die Direktion der Bahn eine Kulanzloesung zu ereichen.

buddha6
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Beitrag von buddha6 » 02.11.2011, 13:24

Werde ich machen. Allerdings scheinen die Erfolgsaussichten, gemessen an einschlägigen Berichten im Netz, eher gering.
Bin gespannt...

buddha6
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Beitrag von buddha6 » 03.11.2011, 12:44

MG hat geschrieben:Versuchen Sie ueber die Direktion der Bahn eine Kulanzloesung zu ereichen.
Hm...
Hätten Sie vlt. auch eine Idee, wie deren Kontaktdaten ausfindig zu machen sind?

Shannon
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sbb.ch

Beitrag von Shannon » 07.11.2011, 08:36

Hallo!

Als Schweizerin weiss ich nur zu gut, dass Kontrolleure manchmal sehr stur sein können, gerade gegenüber Touristen, die unser System nicht kennen.

Die Tatsache, dass ein Billet gelöst wurde, aber einfach der falsche Tarif, sollte schon dazu führen, dass diese Mahngebühren nicht so hoch ausfallen.

Ich würde zu Handen der Direktion ein Schreiben verfassen. Kontaktdaten finden sich sicher bei sbb.ch. Allenfalls würde ich mich an den zuständigen Ombudsmann wenden. Welcher da zuständig ist, kommt auf den Kanton an, wo die Übertretung festgehalten wurde.

LG

buddha6
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Beitrag von buddha6 » 07.11.2011, 19:45

So, bin soeben wieder von der Schweiz nach Hause gekommen. :D
Habe soeben einen Brief z.H. der Direktion per Email abgeschickt.
Nur leider wollen die bis 18.11 den Kies sehen, sonst bekomme ich auch noch die SFr 30 Mahngebühr aufs Auge gedrückt. Hoffentlich geht es sich aus!
Ombudsmann werde ich vorerst nicht versuchen, hab da kein gute Gefühl dabei.
Auf jeden Fall danke für den Tipp.

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