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etoile
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von etoile » 29.10.2011, 11:08
Hallo, ich hoffe jemand kann meine Frage beantworten: Es handelt sich um eine Vereinbarung zugunsten Dritter. Zwei Personen vereinbaren im Jahre 1998, dass eine dritte Person bei Verkauf eines gewissen Grundstückes einen Anteil vom Kauferlös erhält. Einer der beiden Vertragspartner stirbt 2005, das besagte Grundstück wurde 2006 verkauft. Jetzt haben wir 2011. Hat der Begünstigte noch Anspruch ????
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MG
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von MG » 01.11.2011, 06:34
Wann hat der Beg. davon erfahren?
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etoile
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von etoile » 01.11.2011, 10:19
Letztes Jahr. Diese Vereinbarung hat man eigentlich nur zufällig in alten Unterlagen gefunden.
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Hank
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von Hank » 02.11.2011, 19:37
Der Fristenlauf war bis zur Kenntnisnahme gehemmt - falls die Forderung ziemlich bedeutend wäre, könnte die Verjährung sogar erst nach 30 Jahren eintreten, so sind es auf alle Fälle drei Jahre.
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